Am 30. März 2023 hat das Europäische Parlament über die Novellierung der F-Gase-Verordnung abgestimmt. Der Entwurf des Umweltausschusses im Parlament (ENVI) wurde bis auf wenige Ausnahmen angenommen.
426 Abgeordnete stimmten dafür, 109 dagegen, 52 enthielten sich. Der Verband Deutscher Kälte-Klima-Fachbetriebe (VDKF), Bundesinnungsverband des Deutschen Kälteanlagenbauerhandwerks (BIV), Zentralverband Kälte Klima Wärmepumpen (ZVKKW) und die Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik (BFS) unterstützen die Ziele der F-Gase-Verordnung, hatten sich jedoch im Vorfeld für eine moderatere Vorgehensweise eingesetzt. Das Bestreben der Kälteorganisationen war es, den Betreibern und Fachbetrieben mehr Zeit für den erforderlichen Wandel hin zu einer vorrangigen Nutzung natürlicher Kältemittel zu geben, überall dort, wo es technisch möglich und energetisch sinnvoll ist. Hierfür fand sich im Parlament jedoch keine Mehrheit. Auf die Branche kommt nun in kürzester Zeit ein weitgehender Ausstieg aus den F-Gasen zu. So stimmte das Parlament unter anderem für ein grundsätzliches Verbot von stationären Kälteanlagen mit F-Gasen ab 2025. Auch ein langsamerer Phase-down der verfügbaren Gesamtmenge an F-Gasen wurde abgelehnt. Das Verwendungsverbot von F-Gasen mit GWP > 150 (GWP = Global Warming Potential) für Service und Wartung ab 2024 ist jedoch vom Tisch. Dies hätte im Fall einer Reparatur das frühzeitige Aus für unzählige Bestandsanlagen bedeutet. Bis Ende 2029 ist die Verwendung von F-Gasen mit GWP < 2500 für Service und Wartung weiterhin auch an stationären Kälteanlagen erlaubt, ab 2030 gilt dann jedoch GWP < 150 als Grenze. Das ist ein (Teil-) Erfolg der nationalen Kälteorganisationen, da durch ihre Initiative ein entsprechender Änderungsantrag zu einer gesonderten Abstimmung im Parlament eingebracht und angenommen wurde.
Kälteorganisationen befürchten wirtschaftliche Probleme für kleine und mittlere Unternehmen
Der Europäische Rat prüft nun die Parlamentsentscheidung, wobei eine komplette Zustimmung so gut wie ausgeschlossen ist, da bereits ein Gegenvorschlag des EU-Rats kurz vor der Abstimmung steht. Es wird also zu Kompromissverhandlungen zwischen Rat, Parlament und Kommission im sogenannten Trilog kommen. Änderungen sind daher noch wahrscheinlich, wenn auch nicht mehr in allzu großem Umfang zu erwarten. Die Kälteorganisationen werden sich trotzdem vor der Rats- und der Trilog-Entscheidung auf nationaler Ebene weiter dafür einsetzen, dass die teils realitätsfernen Forderungen in der Novellierung der F-Gase-Verordnung noch revidiert werden. Und damit vertreten sie die Interessen der überwältigenden Mehrheit der Kälte-Klima-Fachbetriebe und vor allem der Betreiber in Bäckereien, Rechenzentren, Metzgereien, Krankenhäusern, Flughäfen, Hotels und Gaststätten, Supermärkten bis hin zur Lebensmittelindustrie etc. Hierdurch soll unter anderem verhindert werden, dass Betreiber ihre Kühlanlagen frühzeitig austauschen müssen, weil kein Kältemittel mehr erhältlich ist oder dass es für bestimmte Anwendungen und Aufstellungsbedingungen einfach keine technische Lösung mehr gibt, was sicherlich zu wirtschaftlichen Problemen zum Beispiel für Metzger, Bäcker und Gastwirte führen wird.
(OB)