Die Kälteorganisationen VDKF, Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik, BIV und ZVKKW haben ein Statement zum Paragrafen 71p im GEG verfasst. Darin begrüßen die Organisationen zwar das Ziel, den stärkeren Einsatz erneuerbarer Energien zur Gebäudeheizung und Warmwasserbereitung zu fördern und zu fordern. Sie kritisieren jedoch auch, dass die Regulierungen weiter verschärft werden. Mit Paragraf 71p schafft sich die Bundesregierung die Möglichkeit, den Einsatz natürlicher (brennbarer) Kältemittel in Wärmepumpen per Rechtsverordnung vorzuschreiben.
Der Paragraf 71p war erst im Kabinettsentwurf aufgetaucht, ohne dass im Vorfeld eine Stellungnahme von Verbänden möglich war. Die geplante Rechtsverordnung ignoriert die Tatsache, dass der geplante Wärmepumpenhochlauf in Deutschland ohne Wärmepumpenmodelle mit fluorierten Kältemitteln (F-Gasen) nicht gelingen kann, da es viele Anwendungen gibt, in denen brennbare Kältemittel aufgrund von Sicherheitsaspekten, örtlichen Gegebenheiten und Leistungsanforderungen nicht eingesetzt werden können.
Kältemittel bereits stark reguliert
Die Verwendung von Kältemitteln in der EU wird durch die geplante Novellierung der F-Gase-Verordnung aus Sicht der Kälteorganisationen schon in mehr als ausreichender Weise reguliert. Die darin formulierten Beschränkungen für den Einsatz von F-Gasen in Wärmepumpen gehen bereits zu weit und gefährden den Ausbau von Wärmepumpen in der EU. Mit Paragraf 71p würde die Bundesregierung diese Situation und die F-Gase-Verordnung noch weiter verschärfen – eine Verordnung, die die Bundesregierung auf europäischer Ebene maßgeblich unterstützt hat. VDKF, Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik, BIV und ZVKKW fordern Bundestag und Bundesrat dazu auf, den Paragraf 71p im GEG ersatzlos zu streichen, um hierdurch die Technologieoffenheit im Bereich der Kältemittel für Wärmepumpen zu wahren und den geplanten Wärmepumpenhochlauf in Deutschland zu ermöglichen.
(OB)