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VDKF / BIV / BFS / RLT / FGK / ZVKKW / BTGA

Gemeinsames Statement zum geplanten PFAS-Verbot in der EU

VDKF / BIV / BFS / RLT / FGK / ZVKKW / BTGA

Die Organisationen BIV, BTGA, Bundesfachschule, FGK, RLT-Herstellerverband, VDKF und ZVKKW haben eine gemeinsame Stellungnahme zu dem geplanten Verbot der PFAS-Chemikaliengruppe im Rahmen der europäischen REACH-Verordnung erstellt. Diese wurde an die politischen Entscheidungsträger im EU-Rat, EU-Parlament, in der EU-Kommission, im Bundestag, in den relevanten Bundesministerien und an die vom PFAS-Verbot betroffenen Betreiberverbände gesandt.

Die genannten Organisationen vertreten die gesamte Wertschöpfungskette der deutschen Kälte- und Klimabranche – Handwerk, Anlagenbau, Hersteller und Bildung. Sie unterstützen die geplante Beschränkung umweltschädlicher PFAS-Chemikalien, wo immer es technisch möglich ist. Die Kälte-, Klima- und Wärmepumpenbranche verwendet PFAS-Chemikalien in vielfältigen Formen und Anwendungen – u.a. in Dichtungen, Konstruktions- und Beschichtungswerkstoffen, elektrotechnischen und elektronischen Komponenten sowie als fluorierte Kältemittel. Geeignete Alternativen mit den gleichen, zwingend erforderlichen Materialeigenschaften sind jedoch in vielen Fällen derzeit nicht verfügbar und auch nicht im Zeitrahmen der geplanten Verbotsfristen als marktreife Produkte entwickelbar. Das pauschale Verbot aller PFAS-Chemikalien, das derzeit von der ECHA (Europäische Chemikalienagentur) geprüft wird, lehnen die Organisationen daher ab, sofern es losgelöst von einer Bewertung der tatsächlichen Umweltbelastung und der absehbaren Verfügbarkeit geeigneter Ersatzstoffe erfolgt. Der sichere Betrieb von Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen wäre ansonsten massiv gefährdet.

Die Kernforderungen in der Stellungnahme

  • Komplette Ausnahmeregelung für fluorierte Kältemittel
  • Zeitlich unbegrenzte Ausnahmereglung für PFAS-haltige Kältemittel für Bestandsanlagen
  • Zeitlich unbegrenzte Ausnahmereglung für PFAS-haltige Ersatzteile für Bestandsanlagen
  • Ist das PFAS-Verbot rechtskonform?

    Grundsätzlich stellen die Organisationen in ihrer Stellungnahme zudem die Rechtskonformität des PFAS-Verbotsvorhabens mit dem EU-Recht in Frage. Die Entscheidung über die Akzeptanz oder Ablehnung des PFAS-Verbots soll nämlich ausschließlich durch die EU-Kommission erfolgen, ohne Beteiligung von EU-Parlament und -Rat (sogenanntes Komitologieverfahren). Dieses Verfahren ist bei unwesentlichen Veränderungen einer bestehenden Verordnung sinnvoll, nicht aber beim geplanten Verbot von rund 10.000 verschiedenen PFAS-Chemikalien. Die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Auswirkungen des PFAS-Verbots sind so immens, dass diese politisch verhandelt werden müssen, wofür in der EU das ordentliche Gesetzgebungsverfahren vorgesehen ist.
    (OB)