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Remeha

BEG-Förderung: Stichtag naht

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Ab Ende August sollen auch gewerblich agierende Wohneigentümer staatliche Fördermittel zur Heizungssanierung beantragen können. Unternehmen können sich dann im Kundenportal „Meine KfW“ registrieren und einen Antrag auf die neue Heizungsförderung stellen.

Laut Website der KfW ist dabei bis zum 30. November 2024 auch eine nachträgliche Antragstellung für richtlinienkonforme Heizungsrenovierungen möglich, die seit 29. Dezember 2023 beauftragt oder umgesetzt wurden. Details zu den Förderprogrammen für Wohngebäude (459) und Nichtwohngebäude (522) finden sich in den FAQ des BMWK. Förderfähig sind sowohl Ausgaben beim Heizungstausch als auch für sonstige energetische Maßnahmen. Zudem bietet die KfW einen zinsgünstigen Ergänzungskredit für Einzelmaßnahmen (359) von bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit an.

Ausnahmeregelungen für Betroffene des Hochwassers 2024

Ab sofort gelten für Antrag­stellende in den vom Hoch­wasser im Mai und Juni 2024 in Bayern und Baden-Württemberg betroffenen Gebieten für die Produkte „Heizungs­förderung für Privat­personen – Wohn­gebäude (458)“ und „Einzel­maß­nahmen Ergänzungs­kredit – Wohn­gebäude (358, 359)“ folgende Kulanz­regelungen:

  • Mindestnutzungsdauer: Eine erneute Antrag­stellung ist auch ohne Ablauf der Mindest­nutzungs­dauer und bei bereits aus­geschöpftem Förder­höchst­betrag für ein bereits gefördertes Vorhaben möglich.
  • Klimageschwindigkeitsbonus: Eine Beantragung des Klima­geschwindig­keits­bonus ist auch dann möglich, wenn die Heizungs­anlage durch das Hoch­wasser beschädigt und nicht mehr funktions­tüchtig ist. Antrag­stellende müssen eine Eigen­erklärung, dass die Heizung vor dem Hoch­wasser funktions­tüchtig war, vorhalten und der KfW auf Verlangen vorlegen.
  • Kumulierungsgrenze: Eine Kombination mit anderen öffent­lichen Förder­mitteln wie Krediten, Zulagen und Zu­schüssen ist bis zu 100 % der geförderten Investitions­kosten möglich. Dabei werden auch Versicherungs­leistungen und andere staatliche Hilfen berück­sichtigt.
  • (OB)