Seit Ende Februar können Förderanträge für Wärmeerzeuger gemäß Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gestellt werden. Voraussichtlich ab Ende August wird die BEG-Förderung auch für Mehrfamilienhäuser in gewerblicher Vermietung und damit die Wohnungswirtschaft geöffnet. Die Nachfrage kann damit deutlich ansteigen. Das betrifft sowohl die zentrale als auch die dezentrale Wärmeversorgung. Zu diesem Zeitpunkt können private Eigentümer von vermieteten Einfamilienhäusern, gewerbliche Eigentümer von Wohn- und Nichtwohngebäuden sowie kommunale Vertreter für Wohn- und Nichtwohngebäude zusätzlich die BEG-Förderung beantragen. Außerdem soll zum gleichen Zeitpunkt das Programm „Ergänzungskredit“ für gewerbliche Antragsteller bereitgestellt werden. Für private Antragsteller besteht die Möglichkeit der Inanspruchnahme eines zinsgünstigen Ergänzungskredits der KfW bereits jetzt. Wer seine Heizungssanierung - konform zu den technischen Mindestanforderungen - zwischen dem 29. Dezember 2023 und dem 31. August 2024 startet, kann den BEG EM-Antrag sogar nachträglich bis zum 30. November 2024 stellen..
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