Seit Ende Februar können Förderanträge für Wärmeerzeuger gemäß Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gestellt werden. Voraussichtlich ab Ende August wird die BEG-Förderung auch für Mehrfamilienhäuser in gewerblicher Vermietung und damit die Wohnungswirtschaft geöffnet. Die Nachfrage kann damit deutlich ansteigen.
Das betrifft sowohl die zentrale als auch die dezentrale Wärmeversorgung. Zu diesem Zeitpunkt können
zusätzlich die BEG-Förderung beantragen. Außerdem soll zum gleichen Zeitpunkt das Programm "Ergänzungskredit" für gewerbliche Antragsteller bereitgestellt werden. Für private Antragsteller besteht die Möglichkeit der Inanspruchnahme eines zinsgünstigen Ergänzungskredits der KfW bereits jetzt. Wer seine Heizungssanierung - konform zu den technischen Mindestanforderungen - zwischen dem 29.12.2023 und dem 31.08.2024 startet, kann den BEG EM-Antrag sogar nachträglich bis zum 30.11.2024 stellen.
Fachbetriebe in Förderanträge involvieren
Diskutiert wird derzeit der Wunsch danach, am Bau Beteiligte, wie Fachplanern und Fachhandwerkern zu bevollmächtigen, bestimmte Bereiche des BEG-Antrags direkt mit den benötigten Informationen für ihren Auftraggeber auszufüllen. Ziel ist eine Vereinfachung der Antragstellung für den Auftraggeber bei gewerblichen oder industriellen Projekten, an der auch Dritte maßgeblich in der Planung und Umsetzung beteiligt sind.
Ein Beispiel für eine solche Zusammenarbeit ist die Kooperation der LEG Immobilien und Mitsubishi Electric, die eine strategische Partnerschaft zum Austausch bestehender Heizanlagen geschlossen haben. Ziel ist der vorrangige Ersatz bestehender, dezentraler Gasheizgeräte gegen die Luft/Luft-Wärmepumpen aus Ratingen.
Dafür hat Mitsubishi Electric die Produktkataloge und Preislisten neu aufgelegt. Alle Produktkataloge lassen sich über die Website herunterladen. Preislisten können über die Kontaktadresse auf der Website durch Fachbetriebe angefordert werden. Registrierte Partner können Preislisten auch über das Extranet sofort herunterladen.