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Meldung des Monats

Rechtswidriger Verkauf von Split-Klimageräten

In den warmen Sommermonaten wächst bei vielen Endverbrauchern der Wunsch nach einer Klimaanlage für ihre Wohnräume. In diversen Online-Shops und Baumärkten findet man auch schnell vermeintlich günstige Angebote. Was viele nicht wissen: Den Einbau von Split-Klimageräten darf der Kunde nicht selbst vornehmen, dies ist nur zertifizierten Fachbetrieben erlaubt. In den Klimageräten zirkuliert nämlich häufig ein treibhauswirksames Kältemittel, das bei unsachgemäßer Installation in die Atmosphäre entweichen kann.

Aus diesem Grund schreiben sowohl die europäische F-Gase-Verordnung als auch die nationale Chemikalienklimaschutzverordnung vor, dass Split-Klimageräte nur verkauft werden dürfen, wenn der Käufer dem Händler schriftlich nachweist, dass das Gerät von einem zertifizierten Unternehmen eingebaut wird. Der Händler muss diese Aufzeichnungen fünf Jahre lang aufbewahren und den zuständigen Behörden auf Verlangen zur Verfügung stellen können.

www.vdkf.de

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