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Meldung des Monats

Bauen mit Subunternehmen: Wer haftet bei Schäden?

Zwischen dem Nachunternehmen und dem Bauherren existiert kein direktes Vertragsverhältnis. Für Handwerksbetriebe bedeutet das: Entsteht ein Mangel oder Schaden, haftet er als Hauptauftragnehmer gegenüber dem Bauherrn. Der vom Bauherrn beauftragte Handwerksbetrieb ist nicht nur dafür verantwortlich, dass die vereinbarten Leistungen mangelfrei umgesetzt werden, sondern auch dafür, dass alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten werden. Auch für mögliche Rechtsverstöße des beauftragten Subunternehmers auf der Baustelle muss er haften. Daher ist es bei der Vertragsgestaltung entscheidend, eine Nachunternehmererklärung mit aufzunehmen. Damit belegt der Subunternehmer seine Rechtstreue in handelsrechtlichen, steuerrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Belangen.
www.nuernberger.de

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