Luft-Luft-Wärmepumpen, konkret Außenluft-Raumluft-Wärmepumpen sind grundsätzlich nach der „Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude − Einzelmaßnahmen (BEG EM)“ vom 9. Dezember 2022 förderfähig. Ein rechtssicheres Beantragen ist jedoch derzeit nicht möglich und hängt von einer Reihe an Anforderungen ab. Aufgrund weiterhin unklarer Spezifikationen und Anforderungen an die Geräte im Hinblick auf die geforderten Hersteller- und Fachunternehmererklärungen ist ein rechtssicheres Beantragen der Förderung für Luft-Luft-Wärmepumpen ohne ergänzende Klarstellung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) derzeit nicht möglich. Im Einzelnen handelt es sich um die Anforderungen „Hydraulischer Abgleich von Außenluft-Raumluft-Wärmepumpen“, „Nachweis der Jahresarbeitszahl nach VDI 4650“ sowie „Netzdienliche Schnittstelle (z. B. SG Ready oder VHP Ready)“. Seit Sommer 2022 informierte der Fachverband Gebäude-Klima e. V. (FGK) die Verordnungsgeber mehrfach darüber, dass die geforderten Nachweise ohne Klarstellung in den technischen FAQ für Luft-Luft-Wärmepumpen nicht möglich sind. Die unklare Lage bei den Anforderungen an die netzdienliche Schnittstelle führte nun dazu, dass das BAFA mit den Geräteherstellern übereingekommen ist, die Beantragung der Förderung für Außenluft-Raumluft-Wärmepumpen vorläufig auszusetzen und sie vorübergehend von der Liste der förderfähigen Wärmepumpen zu streichen. Durch diese drastische Maßnahme des BAFA sollen Streitigkeiten der Antragsteller mit dem BAFA aufgrund der aktuell unklaren Vorgehensweise beim späteren Nachweis vermieden werden. www.fgk.de
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Förderung für Luft-Luft-Wärmepumpen muss vorerst ausgesetzt werden
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