Luft-Luft-Wärmepumpen, konkret Außenluft-Raumluft-Wärmepumpen sind grundsätzlich nach der "Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude − Einzelmaßnahmen (BEG EM)" vom 9. Dezember 2022 förderfähig. Ein rechtssicheres Beantragen ist jedoch derzeit nicht möglich und hängt von einer Reihe an Anforderungen ab.
Aufgrund weiterhin unklarer Spezifikationen und Anforderungen an die Geräte im Hinblick auf die geforderten Hersteller- und Fachunternehmererklärungen ist ein rechtssicheres Beantragen der Förderung für Luft-Luft-Wärmepumpen ohne ergänzende Klarstellung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) derzeit nicht möglich. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Anforderungen: