Der Bundesverband Flächenheizungen und Flächenkühlungen e.V. (BVF) hat die Richtlinie 15.13 für die Abrechnung von Kühl- und Heizdeckensystemen herausgegeben. Bisher gab es dafür keine spezielle Abrechnungsnorm. Daher werden zur Zeit die bestehenden ATV DIN Normen 18340 (Trockenbauarbeiten), 18350 (Putz- und Stuckarbeiten) sowie 18380 (Heizanlagen) herangezogen. Mit der Richtlinie möchte der BVF den Planern, Verarbeitern und der Industrie einen praxisorientierten Leitfaden an die Hand geben.
Der Bundesverband Flächenheizungen und Flächenkühlungen eV geht dabei auf die einzelnen Normen ein und arbeitet heraus, welche Punkte für Kühl- und Heizdeckensysteme bedeutsam und wichtig sind. Ausführlich wird auch auf die Neben- und besonderen Leistungen eingegangen, da diese in Bezug auf die Abrechnung wichtig sind. Anhand eines konkreten Beispiels wird die Überführung in die Praxis ermöglicht.
Praxisorientiert für Flächenheizung / Flächenkühlung
Als Arbeitshilfe wurde zudem ein Musterausschreibungstext nach BVF-Richtlinie 15.13 erarbeitet und beigefügt, der für die regelgerechte Abrechnung von Kühl- und Heizdeckenprojekten genutzt werden kann. Bereits bei der Ausschreibung ist darauf zu achten (siehe hierzu auch die BVF-Richtlinie 15.2: Fachgerechte Planung und Auslegung), dass als Abrechnungsgrundlage für Kühl- und Heizdecken die jeweiligen ATV‘s der VOB Teil C Gültigkeit haben. In der Richtlinie 15.13 ist unter anderem geregelt, wie die abzurechnenden Flächen ermittelt werden und welche Bereiche wie etwa Ausschnitte oder Randfriese zu übermessen sind. Die Richtlinienreihe Kühl- und Heizdeckensysteme des BVF wird durch diese Richtlinie erweitert. Dabei sind alle Richtlinien aufeinander abgestimmt und sollten gemeinsam genutzt werden.
Die Richtlinie 15.13 Abrechnung von Kühl- und Heizdeckensystemen ist auf https://www.flaechenheizung.de/kuehlung/ zum Download verfügbar. (OB)