Die Bundesministerien für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB), und der Finanzen (BMF) haben sich auf ein gemeinsames Vorgehen zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) durch die KfW verständigt. Demnach sollen alle förderfähigen Altanträge, die bis zum Programmstopp (Antragsstopp und Zusagestopp) am 24. Januar 2022 eingegangen sind, genehmigt werden. Dabei handelt es sich um rund 24.000 Anträge. Diese eingegangenen Anträge werden nun von der KfW nach den bisherigen Programmkriterien geprüft; die förderfähigen werden genehmigt. Allein im Zeitraum November 2021 bis zum 24. Januar 2022 sind bei der KfW-Anträge in Höhe von über 20 Mrd. Euro Fördervolumen eingegangen.
Bundesförderung für effiziente Gebäude