Ergänzend zum Protokollblock (Dichtheitsprüfung/Wartung) bietet der BIV den „Nachweis zur Herkunft des Kältemittels“ (Block / 25 Nachweise mit Durchschlag) zum Abheften im Anlagen-Logbuch an. Im letzten Jahr wurde mit dem „Dritten Gesetz zur Änderung des Chemikaliengesetzes“ eine nationale Dokumentationspflicht entlang der Kältemittel-Lieferkette eingeführt. Künftig ist es in Deutschland nur noch erlaubt, in die EU eingeführte F- Gase zu erwerben oder weiterzuverkaufen, wenn diese nachweislich den Regelungen der europäischen F- Gas - Verordnung (EU) Nr. 517 / 2014 entsprechen. Hierzu zählt unter anderem, dass Händler, Wartungsbetriebe sowie Unternehmen, die mit F- Gasen umgehen, glaubhaft nachweisen müssen, dass die erworbenen, verwendeten oder angebotenen F- Gase vom Quotensystem der Europäischen Kommission erfasst wurden. Entsprechend wird die Überwachung des illegalen Handels mit F- Gasen intensiviert. Um Kontrollen zu erleichtern, müssen Informationen über Hersteller und Importeure von F- Gasen sowie Angaben über die Legalität der eingeführten Ware in der Lieferkette weitergegeben werden.
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