Wer klimatisierte Gebäude mit Kälteanlagen errichten will, muss EnEV und EEWärmeG erfüllen und dafür den rechnerischen Nachweis erbringen. Die DIN V 18599 macht unter Verwendung der Ergebnisse eines durch die Forschungsinitiative Zukunft Bau geförderten Forschungsvorhabens dafür künftig auch die Bedarfsberechnung mit regenerativen Energieträgern möglich.