Seit über fünf Jahren ist die energetische Inspektion von Klimaanlagen gemäß § 2 der Energieeinsparverordnung (EnEV) verpflichtend. Viele Betreiber kennen die Details der Verordnung jedoch nicht. Betreiber sollten jetzt aktiv werden um Bußgeldverfahren zu vermeiden und um den kostenintensiven Betrieb der Klimatechnik wirtschaftlich und nachhaltig zu optimieren.