Alle ihm bereits übertragenen Befugnisse bleiben unverändert.
Die eventuelle Ernennung eines neuen Vorstandsmitglieds bleibt der im April 2023 stattfindenden Hauptversammlung vorbehalten, die auch über die Besetzung des derzeitigen Verwaltungsrats entscheiden soll, dessen Amtszeit mit der Genehmigung der Bilanz zum 31. Dezember 2022 ausgelaufen ist. (RM)