Verena Wieling-Schröder vom TÜV Nord beschäftigt die Teilnehmer mit Explosions-Schutz und spricht über Kälteanlagen mit entzündlichen Kältemitteln. Nach einer (ehrlicherweise für alle schon bekannten) Information über den prinzipiellen Aufbau einer Kälteanlage dreht sie ihren Vortrag in die Richtung der explosionstechnischen Kenngrößen. Ein weiterer Punkt in ihrem Vortrag ist der Begriff Dichtheit nach TRGS 722 (TRBS 2152-2), der ausführlich besprochen wird. Neben einigen anderen Lösungen erläutert sie mögliche Lüftungsmaßnahmen und Bedingungen für den Aufstellort einer Anlage. Anschließend geht es um die Herstellerverantwortung bei der Inverkehrbringung eines Produkts sowie die Arbeitgeberverantwortung im Rahmen der Ermittlung von Explosionsgefahren.
Sehr lebhaft steigt dann Gunnar Barghorn, Barghorn GmbH, in das Thema Elektromobilität ein. Er zeigt auf, wie sich die Elektromobilität verändern wird und welchen Einfluss dies auf den Alltag der Kälteanlagenbauer hat. Auch über den völlig individuellen Sinn einer Anschaffung eines solchen Fahrzeugs wird diskutiert. Er geht stark auf die Entwicklung im Markt ein, beschreibt den Wandel vom Verbrenner zum Elektromobil und zeigt bildhaft auf, wohin der Trend im Elektromobilbereich geht. Momentan sind private Pkw der primäre Absatzmarkt. Nutzfahrzeuge sind in geringer Herstellerzahl zwar vorhanden, aber noch nicht uneingeschränkt nutzbar. Daher ist es wichtig, vor einer Anschaffung zu wissen, wofür ich ein solches Fahrzeug primär einsetze. Für lange Fahrten, für Fahrten, bei denen man den ganzen Tag auf einer Baustelle ist und somit dort laden kann oder für viele Kurzstrecken ohne Lademöglichkeiten. Fazit ist, dass Elektroautos offensichtlich für die Nutzung als Servicewagen sinnvoll sein können, wenn die Bedingungen stimmen.
Aus dem Anwaltshaus in Hameln kam Rechtsanwalt Jörn Hülsemann, der ebenfalls in mitreißender Art die Teilnehmer in seinen Bann zog. Es ging um „Blaumacher“ und wie man ihnen als Arbeitgeber den Garaus macht. Am Beispiel von „Gunni“ zeigt er mögliche Schäden des Arbeitgebers auf. „Gunni“ ist in diesem Beispiel ein Arbeitnehmer, der merkwürdigerweise immer zu bestimmten Terminen bzw. privaten Ereignissen krank ist. Das kann einem Arbeitgeber durchaus Geld kosten, z.B. die Entgeldfortzahlung, nicht verfallene Urlaubsansprüche, der Einsatz teurer Ersatzkräfte und auch die Belastung der gesunden Arbeitnehmer durch die zusätzlich anfallende Arbeit. Hülsemann geht daraufhin auf Abwehrstrategien ein, die jedoch immer mit einer gewissen Vorsicht zu genießen sind. Er spricht von Rückkehrgesprächen mit dem Mitarbeiter, von Gesprächen mit Kollegen, von Krankenbesuchen und auch vom Anfordern der Informationen des Arztes. Er geht sogar so weit, dass ein Einschalten eines Detektives möglich wird, bevor sogar Zahlungen eingestellt werden. Diese Möglichkeiten sind nicht bei jeder Krankmeldung, sondern bei häufigen und meist merkwürdig kontinuierlichen Krankheitsvorgängen denkbar. Und dann auch nur, wenn das Vertrauen des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer komplett fehlt.
Die CE-Kennzeichnung und Abnahmeprüfungen an Kälteanlagen hat sich Meinhof Grindel, DMT Essen, als Titel auf die Vortragsfahne geschrieben. Zuerst stellt er aber die DMT vor. Danach steigt er u. a. in die Druckgeräterichtlinie, die Betriebssicherheitsverordnung und die technischen Regeln für Betriebssicherheit ein. Viele Richtlinien, Amtsblätter, Begriffsbestimmungen, Leitlinien, Definitionen und Diagramme zieren seine Präsentation.
Der Auftrag von Jens Müller-Otto, Kiesewetter GmbH, ist es, den Teilnehmern das Thema Brandschutz bei Kälteleitungen näher zu bringen. Wichtig für Verarbeiter (als Beteiligte am Bau nach LBO), die Brandschutz ausführen, ist es, die richtigen bauaufsichtlichen Nachweise der Produkte dabeizuhaben, sie zu lesen und zu verstehen. Danach bauen, danach bestätigen, ggf. dokumentieren. Er spricht über Kälteleitungen aus brandschutztechnischer Sicht, dem Brandschutz allgemein und den Anforderungen an Kälteleitungen aus brandschutztechnischer Sicht im Hochbau. Speziell über Kälteleitungen in Rettungswegen und solche, die durch feuerwiderstandsfähige Wände und Decken gehen. Er zeigt, wie ein Brand entsteht und welche Lösungen es bei den Materialien der Leitungen gibt.
Den Abschluss der ersten Vortragsreihe macht Roger Daniel von HBB aus Berlin. Er spricht die Teilnehmer auf die Regelungen des § 1 (3) VOB/B und die möglichen Folgen für Ausführende und Planer in der Praxis an. Dann ziehen sich die Teilnehmer vorerst zurück. Einige gehen in die „NKF-Lounge“, einige sind bereits in tiefe Gespräche eingestiegen. Nachdem der Vortragsraum sich in ein edles Restaurant verwandelt hat, stärken sich die Teilnehmer, die übrigens primär aus dem Norden Deutschlands kommen, mit Wein, Bier und einem richtig leckeren Abendessen in nobler Atmosphäre. Der Abend endet – wie meistens – in der NKF-Lounge.
Der zweite Tag hält nicht weniger spannende Themen bereit. Rechtsanwalt Hartmut Hardt vom VDI Essen verdeutlicht mit seinen Powerpoint-Folien den Betreiber, der aus der Kälte kam. „Der Betreiber ist der Verantwortliche für die Gefahrenabwehr und Gefahrenvorsorge. Betreiber einer Anlage ist derjenige, der von der Staatsanwaltschaft als Betreiber einer solchen bezeichnet oder angesehen wird. Betreiber ist, wer die tatsächliche oder rechtliche Möglichkeit hat, die notwendigen Entscheidungen im Hinblick auf die Sicherheit der Anlage zu treffen. Betreiber ist, wer die Anlage in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und in eigener Verantwortung führt“, erklärt Hardt. Es gibt aber noch einige weitere Definitionen, die einen Betreiber rechtlich beschreiben. Hardt geht auch auf das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten ein (OWiG). Auch das Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz – ArbSchG) wird thematisiert. Hier speziell der § 3 Grundpflichten des Arbeitgebers. Er beschreibt im Laufe seines Vortrags noch viele weitere Gesetze, Rechtsbestimmungen und Paragraphen. Der Vortrag endet mit der Folie „Glück auf“. Jetzt muss jeder selber entscheiden, was er mit dem Schlusswort anfängt. Fazit ist, dass der Stand der Technik eine Pflicht und nicht Freiwilligkeit ist.
NKF-Dozent und Fachkraft für Arbeitssicherheit Kay Kuchling erläutert danach die Arbeitssicherheit speziell in luftigen Höhen. Er zeigt die Gefahren des Absturzes, technische, organisatorische und personelle Maßnahmen, Schutzmaßnahmen u. v. m. Er erklärt die Maßnahmen, die bei der Benutzung von Verkehrswegen auf Dachflächen (Flachdächern!) zur Vermeidung von Absturzgefährdungen einzuhalten sind. U.a. muss der Sicherheitsabstand zu ungesicherten Absturzkanten größer als zwei Meter sein. „Das Risiko abzustürzen wird oft unterschätzt und entsprechende Sicherungen bleiben unbenutzt. Die Folge: Jährlich gibt es in Deutschland fast 30 000 Abstürze, für circa 60 endet der Unfall tödlich. Was viele nicht wissen: Die Höhe spielt keine entscheidende Rolle“, sagt Kuchling.
Der letzte Vortrag ist von Harald Conrad, Urgestein der Branche und das Gesicht der Westfalen AG. Er stellt in seinem Vortrag das Unternehmen vor und geht – routiniert wie immer – auf das Thema illegale Kältemittel ein. „Völlig entgegen der Prognose und dem Phase Down haben wir momentan eine leicht fallende Preistendenz. Gebrauchte Kältemittel werden flächendeckend wieder eingesetzt und die vorgeschriebenen Dichtheitskontrollen zeigen Wirkung“, sagt er zur aktuellen Situation. Jedoch kommen illegale Einfuhren von H-FKW-haltigen Geräten und illegalen H-FKWs in die EU sowie Hehlerwaren vermehrt zum Einsatz, die zweifellos unter dem Radar des Zolls eingeführt werden. Dabei sind die Herkunftsländer vielfältig. U.a. kommt das Material aus China, Russland, der Ukraine, der Türkei und Albanien. Besonders schlimm ist der Vertrieb über Ebay. Testkäufe beweisen den einfachen Verkauf ohne Prüfung der Sachkunde. Somit kann praktisch jeder Kältemittel kaufen. Einziger Lichtblick: Die Staatsanwaltschaft, die bereist eingeschaltet ist. Es ist aber nicht nur das Einführen der illegalen Ware, sondern auch die Auswirkungen bei uns in der Praxis. So sind schwere Unfälle aufgrund von unzulässigen Gemischen und falscher Deklaration bereits dokumentiert. Und umwelttechnisch kann so ein Kältemittel außerhalb der Produkt-Spezifikationen nicht mehr aufgearbeitet werden und muss als Abfall entsorgt werden. Es ist also dringend davon abzuraten, sich auf Abwegen das Kältemittel zu beschaffen. Conrad thematisiert zudem noch die Quotenaufteilung, vergleicht die Treibhauspotenziale bei Tiefkühlung, Pluskühlung und Wärmepumpen. Er beschreibt auch die natürlichen und brennbaren Kältemittel und weist dringend auf die richtige Flaschenkennzeichnungen und Füllmengen hin.
Ja, dann ist auf einmal Schluss und nach einer Abschlussbesprechung kam die Verabschiedung. Die NKF-Kälte-Fachtage lohnen sich. Zum einen wegen der Vorträge, zum anderen wegen der Kontakte dort. Es sind immer viele dabei, die man kennt und einige, die man nicht kennt, aber kennenlernt. Und das ist mindestens genauso wichtig wie die eigentlichen Vorträge.