KK: Der Bundesinnungsverband des Deutschen Kälteanlagenbauerhandwerks BIV hatte sich gemeinsam mit den Innungen erfolgreich dafür eingesetzt, dass Kälteanlagenbauer aufgrund ihrer Qualifikation personenbezogene Zertifikate der Kategorie I nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung ohne bürokratischen Aufwand erhalten. Diese Kategorie erlaubt alle Arbeiten an Kälteanlagen ohne Limit der Füllmenge. Welchen Service hierzu bieten Sie den Handwerkern über die Innungen an?
Arns: Der Bundesinnungsverband des Deutschen Kälteanlagenbauerhandwerks BIV hat sich, wie Sie richtig erwähnen, erfolgreich dafür eingesetzt, dass der Kälteanlagenbauer aufgrund seiner 3,5-jährigen Ausbildung und der dadurch erworbenen Qualifikation die personenbezogene Zertifizierung der Kategorie I ohne weiteren Sachkundenachweis erhält. Damit haben wir erreicht, dass die in der Ausbildung vermittelten und erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten entsprechend berücksichtigt werden.
Der BIV hat daraufhin mit sehr großer Unterstützung der Bundesfachschule Kälte- Klima-Technik in Maintal die entsprechenden Zertifizierungsrichtlinien erstellt und seinen Mitgliedsinnungen zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus haben wir bundeseinheitliche Zertifikate (Bild Seite 21) entwickelt und ebenfalls den Innungen kostenlos zugeleitet. Es ist selbstverständlich, dass wir unseren Innungen bei Fragen rund um die Zertifizierung jederzeit mit Rat und Tat zur Seite stehen.
KK: Welche Kosten entstehen für Innungsmitglieder und Nichtinnungsmitglieder?
Arns: Der BIV hat auch hier in Abstimmung mit der Bundesfachschule und der Norddeutschen Kältefachschule in Springe eine Empfehlung hinsichtlich der Kosten herausgegeben. Wir haben dabei die Auffassung vertreten, dass es notwendig ist, dass Innungsmitglieder einen verringerten Preis zu entrichten haben als Nichtmitglieder. Es soll dadurch deutlich gemacht werden, dass sich eine Mitgliedschaft in der zuständigen Fachorganisation lohnt. Die Kosten für Innungsmitglieder liegen bundeseinheitlich bei 30 Euro, für Nichtmitglieder zwischen 40 und 60 Euro, was den gelernten Kälteanlagenbauer betrifft. Quereinsteiger aus Kältefachbetrieben, die eine Prüfung ablegen müssen, die in Verbindung steht mit einem Vorbereitungskurs von vier Tagen, zahlen als Mitglieder ab 600 Euro, Nichtmitglieder 950 Euro.
KK: Sie haben im Vorfeld zu unserem Gespräch Zahlen von den Innungen erfragt. Können Sie zusammenfassend sagen, wie hoch die Durchdringung bei den Handwerkern unserer Branche mit Zertifikaten ist?
Bachmann: Hier zeigt sich der deutliche Mehrwert einer Innungsmitgliedschaft: Unsere Mitglieder wurden sehr frühzeitig über die Notwendigkeit der Zertifizierung nach ChemKlimaschutzV informiert und haben diese Zertifizierung in ihren Betrieben auch sehr zügig umgesetzt.
Wie man der Tabelle Stand der Zertifizierungen entnehmen kann, sind bis Ende Juli 2009 über 8000 Zertifikate der Kategorie I erstellt worden. Nach unserem Informationsstand sind über 80 % der Zertifikate für Inhaber und Mitarbeiter von Mitgliedern unserer Kälte-Klima-Innungen erstellt worden. Daraus können wir hochrechnen, dass der Innungsbereich wohl rechtzeitig vor dem Stichtag vollständig zertifiziert war.
Dies ist bei Nichtmitgliedern definitiv nicht der Fall, was im täglichen Beratungsgeschäft des Bundesinnungsverbands deutlich wird. Anfragen von Handwerkskammern und nichtorganisierten Kälteanlagenbauern bestätigen, dass es dort noch einigen Nachholbedarf bei der Zertifizierung gibt.
KK: Die Zertifizierung eines Kälteanlagenbauerbetriebes ist etwas komplizierter. Können Sie hierzu ein paar Worte sagen?
Bachmann: Die Zertifizierung der Betriebe nach § 6 der ChemKlimaschutzV sollte zuerst bundeseinheitlich nach erfolgter Abstimmung durch die Bund-Länder-Arbeitsgruppe Chemikaliensicherheit (BLAC) erfolgen. Da dieses Ergebnis aber nun definitiv frühestens im Herbst 2009 zu erwarten ist (Hinweis: Die Übergangsregelung ist seit dem 4.7.2009 bereits abgelaufen) haben wir unseren Mitgliedsbetrieben schon weit im Vorfeld empfohlen, die Zertifizierung bei der zuständigen Behörde zu beantragen. (Kontaktdaten über Webcode, Link am Ende des Beitrags)
Dies haben auch schon sehr viele Betriebe umgesetzt und mittlerweile das Zertifikat erhalten, was nicht nur vor Bußgeldern schützt, sondern durchaus auch Wettbewerbsvorteile bringt, bislang jedoch in der Regel leider nur bei größeren Kunden.
KK: Gibt es hierzu auch Zahlen oder wenigstens Schätzwerte?
Bachmann: Wir gehen auch bei der Betriebszertifizierung davon aus, dass dies mittlerweile alle Innungsmitglieder beantragt haben. Die Rücklaufquote ist dabei absolut abhängig von der zuständigen Behörde, da dies, wie zuvor erwähnt, noch nicht bundeseinheitlich geregelt ist. Repräsentative Zahlen werden wir zu gegebener Zeit versuchen, von den Behörden zu erhalten.
KK: Wo kein Kläger, da kein Richter, sagt man so schön. Was passiert, wenn ein Kälteanlagenbauer mit eigentlich der richtigen Qualifikation das tut, wofür er ein Zertifikat brauchen würde?
Bachmann: Sich nicht erwischen lassen schützt natürlich auch vor Strafen, aber im Ernst: Der Kälteanlagenbauer mit seiner Qualifikation wäre bei Tätigkeiten, für die er eigentlich ein Zertifikat brauchen würde, nur handwerksrechtlich auf der sicheren Seite. Nach Chemikalienrecht würde er genau so ordnungswidrig im Sinne des Chemikaliengesetzes handeln, wie jeder andere, der eine Tätigkeit ausführt, für die er die Sachkunde nach § 5 ChemKlimaschutzV nachweisen müsste.
KK: In letzter Zeit gab es Auseinandersetzungen darüber, ob ein SHK-Handwerker mit einem über wenige Stunden dauernden Kurs eine ausreichende Qualifikation erzielen kann, um an Anlagen mit fluorierten Kältemitteln Arbeiten ausführen zu können. Wie ist da der aktuelle Stand und wie sind die Prognosen, was hier auf die Kälteanlagenbauer zukommen könnte.
Arns: Die Chemikalien-Klimaschutzverordnung verfolgt das Ziel, die Umwelt zu schonen. Aus diesem Grunde haben wir überhaupt kein Verständnis dafür, dass Nachbargewerke mit einem Kurs von zwei bis vier Tagen ohne jegliche Vorkenntnisse diese Zertifizierung nach Kat. I ausstellen dürfen. Das Problem liegt jedoch aus unserer Sicht in der Formulierung der Verordnung, in der es heißt, dass Innungen berechtigt sind, Zertifizierungen vorzunehmen.
Nachdem nicht näher beschrieben ist, welche Innungen das sind, könnte theoretisch auch eine Friseur- oder Bäckerinnung derartige Zertifikate ausstellen. Dies konterkariert eindeutig die Ziele der Verordnung. Deshalb fordern wir die zuständigen Behörden auf, Sorge dafür zu tragen, dass die Ziele dieser Verordnung auch tatsächlich erreicht werden und dass nicht Schindluder getrieben werden kann, nur um schnelles Geld zu machen.-
Links
https://www.diekaelte.de/ WEBCODE kk662
Hier finden Sie zwei PDF-Dateien mit Kontaktdaten zu den zuständigen Behörden für die Zertifizierung von Betrieben