Vor Ablauf des Monats April 2008 dürften alle Verordnungen mit Gesetzescharakter, die sich mit der Nutzung von und dem Umgang mit fluorierten Stoffen als Kältemittel befassen der Gesetzgeber bezeichnet diese im Sinne des Kyoto-Protokolls als „Treibhausgase“ in Kraft getreten sein.Gegenwärtig, zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses, befinden sich noch in der Warteschleife:
- die Verordnung (EG) Nr. [...] der Kommission vom [...] zur Festlegung der Mindestanforderungen sowie der Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung für die Zertifizierung von Unternehmen und Personal in Bezug auf bestimmte fluorierte Treibhausgase enthaltende ortsfeste Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 842/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie
- die (nationale) Verordnung zum Schutz des Klimas vor Veränderungen durch den Eintrag bestimmter fluorierter Treibhausgase (Chemikalien-Klimaschutzverordnung ChemKlimaschutzV).
Die europäische „Sachkunde- und Zertifizierungs-Verordnung“ wurde zwar schon am 17. Dezember 2007 durch die EU-Kommission auf Grundlage der EU-F-Gase-VO (EG) Nr. 842/2006 beschlossen, sie kann aber erst in Kraft treten nach ihrer Verkündung im offiziellen Amtsblatt der Europäischen Union. Dies bedingt zuvor eine Übersetzung in alle nationalen Sprachen der EU-Mitgliedsstaaten; das sind ca. 20! Dies ist inzwischen wohl abgeschlossen, so dass mit der Verkündung noch in der zweiten Hälfte des Monats April gerechnet werden kann.
Etwas anderes verhält es sich möglicherweise mit der deutschen ChemikalienKlimaschutzverordnung ChemKlimaschutzV. Diese hat zwar das Plazet von Bundesregierung und Deutschem Bundestag erhalten, steht jetzt zur Behandlung im Bundesrat am 9. und 10. April an und dürfte diesen mit einigen kleineren Änderungen dann auch passieren.
Ungeklärt ist hierbei noch, ob die Europäische Union keinen Widerspruch einlegt. Die ChemKlimaschutzV ist zwar in Brüssel zur Notifizierung fristgerecht eingereicht worden, strittig könnten aber die darin enthaltenen Leckagegrenzwerte sein, die in § 3 „Verhinderung des Austritts von fluorierten Treibhausgasen in die Atmosphäre“ nach jeweiligem Anlagevolumen spezifiziert sind.
Unabhängig davon ist es aber sehr zu begrüßen, dass das Unternehmen Reiss Kälte-Klima jetzt zeitaktuell die Informationsschrift „Gesetze, Vorschriften, Verordnungen ...“ herausgegeben und an ihre Kunden versandt hat, auf deren Rückseite siehe Abbildung die geltende Verordnungslage eindeutig und übersichtlich dargestellt ist. Dies meint zumindest P. W. -