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Deutschland: Nur 40% FCKW-Rückgewinnungs-“Erfolg“?

Kühlgeräte-Recycling: ­Österreich zeigt, wie es geht

In einer Mitteilung an die RAL Gütegemeinschaft Rückproduktion von FCKW-haltigen Kühlgeräten e.V. macht das Umweltministerium darauf aufmerksam, dass in Österreich im Kalenderjahr 2006 ein FCKW-Rückgewinnungsgrad von größer 91 % erreicht werden konnte. Dr. Christian Keri, der im Umweltministerium Österreich für das Kühlgeräte-Recycling verantwortlich zeichnet, weist im Schreiben an die RAL Gütegemeinschaft darauf hin, dass diese Zahlen nur deshalb so exakt erhoben werden konnten, weil „eine genaue Aufzeichnung der Typen der Kühlgeräte im Input sowie deren eingesetzten Kältemittel als auch der Treibmittel bzw. Isoliermaterialien erfolgt“.

Es darf in Erinnerung gebracht werden, dass die Deutsche Umwelthilfe (DUH) mit ihrer Recherche der Bundesrepublik einen FCKW-Rückgewinnungs-„Erfolg“ von weniger als 40 % bescheinigen musste. Vor diesem Hintergrund und mit den jetzt bekannt gewordenen Zahlen aus Wien zeigt sich, dass der sehr stringente Weg, den das österreichische Umweltministerium beim Kühlgeräte-Recycling eingeschlagen hat, überaus erfolgreich ist.

Während man in der Bundesrepublik nach wie vor auf die Wirksamkeit der TA-Luft setzt, ist Österreich einen anderen Weg gegangen. Hier müssen die Recycler bereits beim Empfang der Altkühlgeräte sehr viel tiefer ins Detail gehen und ein umfangreiches Monitoring der Input-Stoffströme und der Output-FCKW-Mengen durchführen. Mit der Abfallbehandlungspflichten-VO schreibt Österreich die Rückgewinnung typen-spezifischer FCKW-Mengen vor. Zum Beweis, dass diese Vorschrift eingehalten wird, müssen österreichische Entsorger jährliche Anlagentests durchführen lassen und zusätzlich ein Jahres-Mengen-Monitoring der eingegangenen Geräte-Mengen und der rückgewonnenen Materialien und FCKW-Mengen vorlegen. Der Export von österreichischen Kühlgeräten ins Ausland zum Zwecke des dortigen Recyclings ist übrigens nur erlaubt, wenn die Anlage im Zielland den Anforderungen der Abfallbehandlungspflichten-VO entspricht! Seit Inkrafttreten der VO wurden aus nahe liegenden Gründen keine Exporte mehr durchgeführt. Vor allem deutsche Recycler konnten dem Vernehmen nach bisher keinen Beweis antreten, dass die Verordnung eingehalten werden kann!

Österreich zeigt mit diesem Weg, das Kühlgeräte-Recycling zu regeln, dass der von RAL seit Jahren auch für Deutschland propagierte Weg Sinn macht und in der Praxis angewandt werden kann. Aus Sicht der RAL Gütegemeinschaft Rückproduktion von FCKW-haltigen Kühlgeräten e.V. ist der deutsche Weg nur in der Theorie anwendbar, wie die DUH-Recherche eindeutig belegt hat. In der Praxis ist vor allem die Durchführung der in der TA-Luft enthaltenen Dichtigkeitsprüfung durch die Behörden und Betreiber der An-lagen gescheitert, weil durch das bestehende Instrumentarium nicht sichergestellt werden kann, dass eine kontinuierliche Dichtigkeit der Anlagen gewährleistet wird.

Ein im Dezember letzten Jahres stattgefundenes Hearing auf Bund-Länder-Ebene hat zwar gezeigt, dass auch seitens der Behörden Defizite im Kühlgeräte-Bereich (vor allem im Vollzug der TA-Luft) eingeräumt werden, jedoch war nicht zu erkennen, dass man verbindliche Vorgaben an die FCKW-Rückgewinnung machen will.

Die Gütegemeinschaft hat Bund und Ländern vorgeschlagen, die Regelungen der TA-Luft beizubehalten, aber anstatt der Dichtigkeitsprüfung jährliche Anlagentests analog den Vorgaben aus Österreich durchzuführen und zusätzlich pro Betrieb eine jährliche Bilanz der eingehenden Geräte-Mengen und der ausgetragenen FCKW-Mengen zu erstellen.

Die ARD hat sich am Samstag, den 2. Februar, im Rahmen ihres Sendeblocks „Ratgeber Technik“ der Themenstellung „Kühlschrankentsorgung Katastrophaler Klimaschutz?“ ausführlich angenommen. Auch das Umweltbundesamt in Dessau kam zu Wort, hat jedoch das von der ­Deutschen Umwelthilfe e.V. festgestellte FCKW-Rückgewinnungsdefizit bestritten und die Berücksichtigung der TA-Luft für ausreichend befunden. RAL befindet ihrerseits, dass die deutsche Regelung versagt habe. Es fehle an verbindlichen Rückfuhrquoten und es gäbe keine Erfolgskontrollen.P.W. .

Links

http://www.ral-online.orgv

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