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Der Klimawandel und die Bedeutung für die Kältetechnik

Explizite Förderung natürlicher Kältemittel denkbar

Überzeugte Zweifler des durch den Menschen verursachten Klimawandels verweisen auf Epochen der Erdgeschichte, in denen sich die Erde auch ohne unser Zutun stark erwärmte oder abkühlte. Auch zukünftig sehen sie einen Klimawandel vor allem natürlich bedingt, unter anderem durch eine veränderte ellipsenartige Umlaufbahn der Erde um die Sonne. Klimaforscher halten dagegen, dass es heute jedoch auch einen nicht unerheblichen menschlichen Beitrag an Treibhausgasen in der Atmosphäre gibt, der mit dazu beiträgt, dass sich die Erde bis zum Ende dieses Jahrhunderts um einige Grad Celsius erwärmt. Als Ursache hierfür gilt vor allem die industrielle und technologische Entwicklung der letzten 150 Jahre. Klimawandel und CO2-Emissionen waren zu Beginn jedoch nicht bekannt. Sie rückten erst nach und nach, verstärkt ab den 1960er Jahren, in das öffentliche Bewusstsein.

Direkte und indirekte Emissionen in der Kälteerzeugung

Kälte- und Klimaanwendungen tragen in zwei Bereichen zur globalen Erderwärmung bei. Zum einen durch die direkten Emissionen von Kältemitteln mit Treibhauspotenzial (GWP) und zum anderen durch indirekte CO2-Emissionen, verursacht durch den Antrieb der Kälteanlagen.

Politische Ansätze Kyoto-Protokoll und F-Gase-Verordnung

Umweltabkommen wie das internationale Kyoto-Protokoll im Allgemeinen oder die europäische F-Gase-Verordnung im Spe­ziellen widmen sich der Problematik treibhausrelevanter Stoffe und suchen nach Lösungen auf politischer Ebene. Doch die Verständigung auf gemeinsame Klimaschutz- und Reduktionsziele sowie die Ausarbeitung allgemeinverbindlicher Regelwerke gestaltet sich aufgrund der zahlreichen Einzelinteressen der vielen Staaten ex­trem schwierig. Das zeigt sich insbesondere am 2012 auslaufenden Kyoto-Protokoll. Bereits beim Klimagipfel in Cancún 2010 konnten sich die teilnehmenden Staaten nicht über eine verbindliche Struktur für ein Nachfolgeprotokoll oder eine gemeinsame Vorgehensweise zur neuen Kalkulation von Emissionswerten einigen.

Während das internationale Kyoto-Protokoll verbindliche Reduktionszielwerte für die Gase Kohlendioxid, Methan, Lachgas, Schwefelhexafluorid sowie fluorierte Kohlenwasserstoffe festlegt, bezieht sich die europäische F-Gase-Verordnung speziell auf die letzte Gruppe und ihren Einsatz in verschiedenen Anlagen. Da F-Gase als Kältemittel in Kälte- und Klimaanlagen eingesetzt werden, ist die Verordnung für den Sektor der Kälte- und Klimatechnik von besonderer Bedeutung, erklärt Monika Witt, Vorstandsvorsitzende von eurammon, der europäischen Initiative für natürliche Kältemittel. Um Emissionen zu reduzieren, regelt sie beispielsweise das Inverkehrbringen von F-Gasen, die Überwachung und Wartung von Anlagen zur Vermeidung von Leckagen sowie die Aus- und Weiterbildung von fachlich qualifiziertem Personal.

Die Europäische Kommission veröffentlichte erst kürzlich einen Review-Berichtüber die Auswirkungen und die Angemes­sen­heit der F-Gase-Verordnung in den letzten vier Jahren1. Dabei kam sie zu dem Ergebnis, dass die Verordnung durchaus einen signifikanten Einfluss auf die europäi­schen F-Gase-Emissionen hat. Diese verrin­gerten sich nachweislich bis Ende 2010 um rund 3 Mio. Tonnen CO2-Äquivalent. Weiterwird bis zum Jahr 2020 eine Stabilisierung der Emissionen auf dem heutigen Niveau von 110 Mio. Tonnen CO2-Äquivalent erwartet, vorausgesetzt, alle 27 EU-Mitgliedsstaaten wenden die derzeitigen Vorschriften aus F-Gase-Verordnung und den zugehörigen Bestimmungen für mobile Klimageräte (MAC Richtlinie) konsequent an. In Anbetracht des gleichzeitig stattfindenden Marktwachstums bedeutet dies eine Reduzierung der prognostizierten Emissionen um fast 50 Prozent. Das allerdings, so die Kommission, reiche zur Erreichung der langfristigen EU-Ziele, die Emissionen bis zum Jahr 2050 um 80 bis 95 Prozent gegenüber 1990 zu reduzieren, nicht aus. Monika Witt: Regelwerke machen nur Sinn, wenn sie auch eingehalten werden. Eine strengere Überwachung sowie empfindliche Strafen, wenn die Auflagen nicht erfüllt werden, sind daher notwendig.

Ammoniak, CO2 und Kohlenwasserstoffe als Alternative

Ziel der F-Gase Verordnung soll es auch sein, die Entwicklung technologischer Innovationen und von Alternativtechnologien voranzutreiben. Eine Alternative zu F-Gasen in Kälte- und Klimaanlagen sind Kältemittel wie Ammoniak (NH3), Kohlendioxid (CO2) und Kohlenwasserstoffe. Sie haben den Vorteil, dass sie im Gegensatz zu den F-Gasen gar kein oder nur ein vernachlässigbar geringes globales Erwärmungs­potenzial besitzen, so Monika Witt. Ihr Beitrag zum (direkten) Treibhauseffekt bleibt daher auch im Fall von Leckagen oder bei der Entsorgung des Kältemittels verschwindend gering. Darüber hinaus hebt eurammon die guten thermodynamischen Eigenschaften von NH3 und Kohlenwasserstoffen, auch bei Anwendungen im kritischen Temperaturenbereich, hervor. Bei geschickter Planung und systematischer Anlagenoptimierung seien dies kosten- und energieeffiziente Kältemittel.

Eine explizite Förderung natürlicher Kältemittel wäre für die eurammon-Vorstandsvorsitzende denkbar, um Unternehmen einen Anreiz zum Wechsel zu vermitteln. Dies könne über Zuschüsse oder Steuern geschehen. Als Beispiele zitiert Witt Länder wie Dänemark, Schweden oder Norwegen, in denen die Besteuerung für ein Kilo R 134 a bei bis zu 39 Euro liegt. -

1 Deutsche Version unter: http://ec.europa.eu/clima/policies/f-gas/docs/report_de.pdf, englische Version unter: http://ec.europa.eu/clima/policies/f-gas/docs/report_en.pdf)

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