Zum 1. Januar 2016 treten im Rahmen der EU-Ökodesign-Richtlinie Mindestanforderungen an die Energieeffizienz von Lüftungsgeräten für Nichtwohngebäude in Kraft. Diese Anforderungen an die zentralen Raumlufttechnischen (RLT-)Geräte können von der deutschen Klima- und Lüftungsindustrie problemlos erfüllt werden. Sie werden jedoch dazu führen, dass Lüftungsanlagen in Einkaufszentren, Hotels, Bürokomplexen oder Flughäfen zukünftig größer ausgeführt werden müssen.