Die RAL-Gütegemeinschaft Rückproduktion von Kühlgeräten e. V. hat zu Beginn des Jahres 2014 das Klimaschutz-Tool RAL CO2OL-PRINT eingeführt. Mittlerweile nutzen Betriebe in sechs europäischen Ländern das Tool zur Ermittlung der bei der Rückproduktion von ausgedienten Kühlgeräten eingesparten CO2-Emissionen. Christoph Becker, Blieskastel
Am 26. November 2014 ist die neue EU-Verordnung zur Mindesteffizienz von Lüftungsanlagen in Kraft getreten. Diese EU-Verordnung ist im Umfeld einer Vielzahl anderer Ökodesign-Richtlinien entstanden, welche die Mindestenergieeffizienz von Produkten regelt. Die Botschaft ist einfach: Die Hersteller sind in der Pflicht, ab 1. Januar 2016 energieeffizientere Lüftungsgeräte zu liefern. Planer und Anlagenbauer sollten die Verordnung kennen, da sie großen Einfluss auf die technische Auslegung von Lüftungsgeräten hat. Martin Törpe, Jettingen-Scheppach
Beim Wärmepumpenabsatz in Europa hat der bisherige Aufwärtstrend einen Rückschlag erlitten, obwohl das Technologiepotenzial bei Weitem noch nicht ausgeschöpft ist. Damit ist das Erreichen der europäischen Ziele bei den erneuerbaren Energien und der Energieeffizienz gefährdet. Daher gilt es, beim Wärmepumpenabsatz den Sanierungsmarkt stärker in den Vordergrund zu schieben und gleichzeitig bessere Rahmenbedingungen für den Einsatz dieser Technologie zu schaffen. Thomas Nowak, Brüssel
Wieder einmal stehen die Kältemittel im Rampenlicht: Die EU-Kommission hat vor Kurzem ihren Vorschlag zur Revision der F-Gase-Verordnung vorgelegt. Danach drohen drastische Einschränkungen für alle HFKWs, ganz besonders aber für Kältemittel wie R 404 A. Auch die Anforderungen für die Ausbildung von Anlagenbauern sollen sich ändern.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) schreibt zum 3. Mal den Deutschen Kältepreis aus. Damit werden energieeffiziente und zukunftsweisende Entwicklungen im Bereich der Kälte- und Klimatechnik ausgezeichnet.
Das Bundeskabinett hat am 28. September 2010 ein Energiekonzept für eine umweltschonende, zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung beschlossen, durch das in Deutschland eine der effizientesten und umweltfreundlichsten Volkswirtschaften entstehen soll. Nachfolgend soll untersucht werden, inwieweit die Branchen der Kältetechnik daran beteiligt sind und welche (verkannten) Potenziale sie hat.Frank Heuberger, Bayreuth, und Konrad Ammon, Fürth
Mit dem Inkrafttreten der Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) am 1. August 2008 wurde schon in unterschiedlichem Zusammenhang auch in der KK berichtet. Sie ist als nationale Verordnung zum Schutz des Klimas vor Veränderungen durch den Eintrag bestimmter fluorierter Treibhausgase konzipiert und stützt sich hierbei wie eine Durchführungsverordnung auf die Maßgaben der europäischen Verordnung (EG) Nr. 303/2008 vom 2. April 2008. Zur aktuellen Auseinandersetzung zwischen BIV und ZVSHK hinsichtlich der Frage wer darf was liefert der folgende Beitrag die relevanten Fakten. Peter Weissenborn, Bad Harzburg
Am 5. September 2008 wurden auf einer Tagung 2008 im Umweltbundesamt (UBA) in Dessau die Ergebnisse des Forschungsprojekts Vergleichende Bewertung der Klimarelevanz von Kälteanlagen und -geräten für den Supermarkt vorgestellt und mit über 50 Expertinnen und Experten diskutiert. Dabei wurden die Diskussionen zum Ende der Veranstaltung auch etwas heftiger als es um die zugrunde gelegte Zahlenbasis ging.
Ohne Öl und Gas läuft bei uns nichts. Wir machen daraus Strom, treiben unsere Autos an, heizen die Wohnung und die chemische Industrie stellt daraus tausende anderer Stoffe her. Inzwischen wissen alle, dass wir sparsam damit umgehen müssen, dass es zur Neige geht und deshalb immer teurer wird. Können Sie sich vorstellen, dass dieser Stoff, um den Kriege geführt werden, in Wirklichkeit alles andere als knapp ist?
Die „Verordnung zum Schutz des Klimas vor Veränderungen durch den Eintrag bestimmter fluorierter Treibhausgase“ kurz Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) vom 2. Juli 2008 wurde vom Deutschen Bundestag beschlossen und vom Bundesrat bestätigt. Sie ist im Bundesgesetzblatt Teil I, Nr. 27 vom 7. Juli 2008 veröffentlicht. Damit werden von der Bundesregierung die EU-Verordnungen Nr. 842/2006 „F-Gase-Verordnung“ und die Folgeverordnung Nr. 303/2008 „Festlegung der Mindestanforderungen für die Zertifizierung von Unternehmen und Personal“ in nationales Recht umgesetzt. Hans-Jürgen Ullrich und Klaus Arns
Am 4. Juli 2006 trat die Verordnung EG Nr. 842/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 über bestimmte fluorierte Treibhausgase, die sogenannte F-Gase-Verordnung, in Kraft. Sie gilt seit 4. Juli 2007 mit Ausnahme des Art. 9 (Inverkehrbringen) und des Anhangs II (Verbote des Inverkehrbringens gemäß Art. 9), die mit dem Datum des Inkrafttretens, also seit 4. Juli 2006, wirksam wurden. Einige Artikel dieser Verordnung erfordern jedoch die Festlegung von Mindestanforderungen bzw. von Form und Inhalt durch die EU-Kommission. Die zu setzenden Mindestanforderungen für Ausbildung und Zertifizierung bilden die Grundlage für die nationale Ausgestaltung dieser Maßnahmen in den einzelnen Mitgliedstaaten der EU. Ewald Preisegger, Hannover
EPEE (European Partnership for Energy and the Environment) ist ein Zusammenschluss internationaler Hersteller aus dem Bereich der Kälte- und Klimatechnik, der die Interessen der Branche auf europäischer Ebene vertritt. Bekannt wurde EPEE besonders durch seine entscheidende Rolle bei Entstehung und Implementierung der F-Gase-Verordnung (EU-VO Nr. 846/2006) und sein Engagement dafür, dass HFKWs auch in Zukunft weiter eingesetzt werden dürfen. Aber EPEE ist nicht nur an der Kältemittelfront aktiv.
Schon kurz nach dem Jahr 1987, als das Montreal Protokoll unterschrieben wurde von damals (nur) 24 Staaten, wurden für das Montreal Protokoll drei Assessment Panels festgelegt: Science, Effects und Technology/Economics. Wie haben diese Gremien gearbeitet und was wurde bisher erreicht? Lambert Kuijpers, Venlo (Niederlande)