Den Regierungen der Mitgliedsstaaten bleiben nur noch 3 Monate, um die endgültige Umsetzung der F-Gas Verordnung sicherzustellen. Laut Informationen des Industrieverbands EPEE (European Partnership for Energy and the Environment), sind nur 15 Mitgliedsstaaten bereit.
Laut F-Gas Verordnung ist bis zum 4. Juli 2011 ein Bericht für die so genannte Review der Verordnung vorzulegen, aus dem die Erfahrungen mit der Anwendung und Umsetzung der F-Gas Verordnung hervorgehen. AREA, der europäische Verband der Kälteanlagenbauer, steht diesem Datum kritisch gegenüber.
In einem Brief an die EU Parlamentsmitglieder ruft EPEE (European Partnership for Energy and the Environment) letztere dazu auf, Druck auf die EU Kommission auszuüben für den Fall, dass Mitgliedsstaaten ihre Verpflichtungen aus der F-Gas Verordnung nicht einhalten.
Die britische Regierung hat ein Servicetelefon und eine Website eingerichtet, um bei der Umsetzung der F-Gas Verordnung zu helfen.
Die neue Website www.figaroo.org (FIGAROO = F-Gas Regulation Online Observatory) versteht sich als virtueller Workshop zur Umsetzung der F-Gas Verordnung 842/2006.
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Der Vorschlag der EU-Kommission für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über bestimmte fluorierte Treibhausgase liegt seit dem 11. August 2003 auf dem Tisch der Branche und wurde zeitgleich dem Europäischen Parlament und dem Umweltrat zur weiteren Behandlung zugeleitet. Eine erste Erläuterung mit einigen Anmerkungen dazu enthält unter der Überschrift Vorschlag der EU-Kommission zur Verordnung über bestimmte F-Gase die Oktober-Ausgabe der KK auf den Seiten 1619. Aus Sicht der (stationären) Kälte- und Klimatechnik stellt sich der Verordnungsentwurf als ökonomisch, ökologisch und sozial recht ausgewogen dar. Wie sieht dies nun deren maßgebliche Interessenvertretung EPEE? Hierzu einige Fragen und Antworten.
In Deutschland gibt es weder wie eigentlich von offizieller Seite zuvor erwartet einen heißen Herbst, noch läßt sich entgegen vorheriger und oftmaliger Ankündigung seitens des Bundesministeriums für Umwelt (offizieller Sitz immer noch Bonn) abschätzen, ob und wann eine nationale Chemikalien-Klimaschutzverordnung der Branche auf dem Tisch liegen wird. Hinsichtlich Leckdichtheit und Sachkunde sei dies eigentlich gar nicht nötig man höre , da derartige Notwendigkeiten ohnehin schon im § 8 der FCKW-Halon-Verbots- Verordnung mit den Hinweisen zum Stand der Technik und zur Sachkunde seit dem 16. Mai 1991 in Deutschland geregelt seien.