Abgefragt wurden unter anderem das Wissen der Unternehmerinnen und Unternehmer über die Umsatz- und Gewinngrenzen zur Befreiung von Bürokratiekosten, die neue Einteilung von Kapitalgesellschaften in Größenklassen oder die Änderungen bei der Bewertung von Rückstellungen. Dabei zeigte sich, dass mehr als ein Viertel der teilnehmenden Firmen schlecht (6 Prozent) oder nur ungenügend (16 Prozent) auf die bereits lange angekündigte Gesetzesänderung vorbereitet sei. Immerhin sei die Mehrheit der Unternehmen (78 Prozent) bereits im Vorfeld gut informiert.
Die Neuregelungen der Bilanzreform können gerade kleinen und mittelständischen Unternehmen viele Vorteile bringen. Beispielsweise wurden die Umsatz- und Gewinngrenzen zur Befreiung der Einzelkaufleute von Bürokratiekosten auf 500.000 Euro Jahresumsatz und 50.000 Euro Jahresüberschuss hoch gesetzt. Ein Viertel der Unternehmen (25 Prozent) weiß dies jedoch nicht und könnte somit entscheidende Vorteile verspielen.
Auch die Kriterien zur Einteilung von Kapitalgesellschaften in die Größenklassen klein, mittel und groß sind fast jedem sechsten Unternehmen (17 Prozent) unbekannt. Dies bestimmt jedoch, in welchem Umfang der Jahresabschluss zu veröffentlichen oder ob dieser durch einen Abschlussprüfer zu prüfen ist.
Unklarheit besteht ebenfalls über die zukünftige Bilanzierung von ausstehenden Einlagen. Nur knapp die Hälfte der Unternehmen (55 Prozent) wusste hier, dass diese künftig nur noch offen vom Stammkapital abzusetzen sind (Nettoausweis). Auf diese Weise ist es leichter ersichtlich, ob die Anteilseigner das Eigenkapital schon vollständig aufgebracht haben.
Besonders große Wissenslücken zeigen sich bei der Frage, wann in Zukunft latente Steuern zu berechnen sind, die immer dann entstehen, wenn die Wertansätze in Handels- und Steuerbilanz voneinander abweichen und sich diese Abweichungen voraussichtlich zu einem späteren Zeitpunkt umkehren. Fast die Hälfte der Befragten hatte hier noch Wissenslücken.
Hintergrund zum Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz 2009
Die Modernisierung des Bilanzrechts durch das BilMoG verfolge das Ziel, das bewährte HGB-Bilanzrecht weiterzuentwickeln, damit es dauerhaft eine einfachere und dadurch kostengünstigere Alternative zur internationalen Rechnungslegung nach IFRS darstellt. Der handelsrechtliche Jahresabschluss soll dabei Grundlage der Gewinnausschüttung und der steuerlichen Gewinnermittlung bleiben. Außerdem soll die Aussagekraft der Handelsbilanz verbessert werden, unter anderem durch die Aktivierung selbstgeschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, die Bewertung von Finanzinstrumenten zum Marktwert sowie die Abschaffung vieler Bilanzierungswahlrechte. Für bestimmte Einzelkaufleute ist geplant, sie von Buchführungs- und Bilanzierungspflichten zu befreien.
Die wichtigsten Änderungen im Vergleich zum Entwurf im Überblick:
www.BilMoG2009.de
www.sage.de
Die Neuregelungen der Bilanzreform können gerade kleinen und mittelständischen Unternehmen viele Vorteile bringen. Beispielsweise wurden die Umsatz- und Gewinngrenzen zur Befreiung der Einzelkaufleute von Bürokratiekosten auf 500.000 Euro Jahresumsatz und 50.000 Euro Jahresüberschuss hoch gesetzt. Ein Viertel der Unternehmen (25 Prozent) weiß dies jedoch nicht und könnte somit entscheidende Vorteile verspielen.
Auch die Kriterien zur Einteilung von Kapitalgesellschaften in die Größenklassen klein, mittel und groß sind fast jedem sechsten Unternehmen (17 Prozent) unbekannt. Dies bestimmt jedoch, in welchem Umfang der Jahresabschluss zu veröffentlichen oder ob dieser durch einen Abschlussprüfer zu prüfen ist.
Unklarheit besteht ebenfalls über die zukünftige Bilanzierung von ausstehenden Einlagen. Nur knapp die Hälfte der Unternehmen (55 Prozent) wusste hier, dass diese künftig nur noch offen vom Stammkapital abzusetzen sind (Nettoausweis). Auf diese Weise ist es leichter ersichtlich, ob die Anteilseigner das Eigenkapital schon vollständig aufgebracht haben.
Besonders große Wissenslücken zeigen sich bei der Frage, wann in Zukunft latente Steuern zu berechnen sind, die immer dann entstehen, wenn die Wertansätze in Handels- und Steuerbilanz voneinander abweichen und sich diese Abweichungen voraussichtlich zu einem späteren Zeitpunkt umkehren. Fast die Hälfte der Befragten hatte hier noch Wissenslücken.
Hintergrund zum Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz 2009
Die Modernisierung des Bilanzrechts durch das BilMoG verfolge das Ziel, das bewährte HGB-Bilanzrecht weiterzuentwickeln, damit es dauerhaft eine einfachere und dadurch kostengünstigere Alternative zur internationalen Rechnungslegung nach IFRS darstellt. Der handelsrechtliche Jahresabschluss soll dabei Grundlage der Gewinnausschüttung und der steuerlichen Gewinnermittlung bleiben. Außerdem soll die Aussagekraft der Handelsbilanz verbessert werden, unter anderem durch die Aktivierung selbstgeschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, die Bewertung von Finanzinstrumenten zum Marktwert sowie die Abschaffung vieler Bilanzierungswahlrechte. Für bestimmte Einzelkaufleute ist geplant, sie von Buchführungs- und Bilanzierungspflichten zu befreien.
Die wichtigsten Änderungen im Vergleich zum Entwurf im Überblick:
- Keine Zeitbewertung des Handelsbestands bestimmter Finanzinstrumente bei Nicht-Banken
- Keine Aktivierungspflicht, sondern Aktivierungswahlrechte für eigene Entwicklungskosten sowie für aktive latente Steuern
- Konkretisierung der Konsolidierungspflicht von Zweckgesellschaften
www.BilMoG2009.de
www.sage.de