Insbesondere weist der Verband darauf hin, dass ein SHK-Geselle aufgrund seiner Ausbildung nicht über die kältetechnische Vorbildung verfüge, um über einen Crashkurs den Qualifikationsstand gemäß Kat. I zu erreichen. Dieser entspreche dem Stand eines voll ausgebildeten Mechatronikers für Kältetechnik.
Nach Ansicht des Verbandes sollen hier durch das SHK-Handwerk vollendete Tatsachen geschaffen werden, welche die Ziele der Bundesregierung zur Emissionsminderung ad absurdum führen.
Den Brief an das BMU können Sie hier herunterladen (970 kB):
Wildwuchs bei Zertifizierungen: