Im Folgenden wird eine Beispielrechnung für eine Wärmepumpenanlage gezeigt:
Bei einer Wärmepumpenanlage gibt es eine ausgemachte, definierte Kältemittelfüllung sowie eine jährliche Nutzenergie, die diese Wärmepumpe erzeugt und die nachfolgend die Bezugsgrößen darstellen. In der unten gezeigten Tabelle ist dies dargelegt: Hier lässt sich erkennen, wie groß der Einfluss einer bestimmten Anlage auf die direkte Kältemittelemission bzw. auf die CO2-Emission ist. Gleichzeitig lässt sich der Vergleich mit einer modernen Kesseltechnologie ziehen. Es zeigt sich, dass die CO2-Emission durch den Einsatz einer Wärmepumpe um 49% reduziert wird. Selbst wenn diese Emission um die direkte Kältemittelemission korrigiert wird, liegt die Verminderung der CO2-Emission immerhin noch bei 48%.
Dank der neuen F-Gase-Verordnung müssen die Kältemittel aller Kälteanlagen überwacht werden. Dies ist zum einen wichtig, um zu wissen, wie hoch die Kältemittelemission in der Praxis tatsächlich ist, zum anderen, um gleichzeitig die Qualität hinsichtlich der Dichtigkeit zu erhöhen. Bei der Kalkulation verschiedenster Wärmepumpenanlagen liegt das Ergebnis bei einer Größenordnung für die direkte CO2-Emission des Kältemittels bei 5-10g CO2/kWh. Diese Zahl ist übrigens direkt vergleichbar mit der CO2-Emission von Öl. Diese liegt bei 324g CO2/kWh (Quelle: GEMIS 2008). Nicht die Einschränkung von F-Gasen sollte also in der öffentlichen Diskussion im Mittelpunkt stehen. Vielmehr müsste man über das Verbot von Ölverbrennung sprechen.
Beispielrechnung:
Vergleich: Neubau, jährlicher Nutzenergiebedarf 9.435kWh/a
*) 1,7 kg Kältemittelfüllmenge
Kältemittelverlust als Annahme aller Wärmepumpen mit R410A: 2% (gemäß Chemikalien-Klimaschutzverordnung)
(anklicken zum Vergrößern)
Umweltverträglichkeit moderner Raumheizungen
(bei einem jährlichen Nutzenergiebedarf von 9500 kWh; Kältemittelemissionen gemäß ChemikalienklimaschutzVerordnung)
www.biv-kaelte.de
www.zvkkw.de
Bei einer Wärmepumpenanlage gibt es eine ausgemachte, definierte Kältemittelfüllung sowie eine jährliche Nutzenergie, die diese Wärmepumpe erzeugt und die nachfolgend die Bezugsgrößen darstellen. In der unten gezeigten Tabelle ist dies dargelegt: Hier lässt sich erkennen, wie groß der Einfluss einer bestimmten Anlage auf die direkte Kältemittelemission bzw. auf die CO2-Emission ist. Gleichzeitig lässt sich der Vergleich mit einer modernen Kesseltechnologie ziehen. Es zeigt sich, dass die CO2-Emission durch den Einsatz einer Wärmepumpe um 49% reduziert wird. Selbst wenn diese Emission um die direkte Kältemittelemission korrigiert wird, liegt die Verminderung der CO2-Emission immerhin noch bei 48%.
Dank der neuen F-Gase-Verordnung müssen die Kältemittel aller Kälteanlagen überwacht werden. Dies ist zum einen wichtig, um zu wissen, wie hoch die Kältemittelemission in der Praxis tatsächlich ist, zum anderen, um gleichzeitig die Qualität hinsichtlich der Dichtigkeit zu erhöhen. Bei der Kalkulation verschiedenster Wärmepumpenanlagen liegt das Ergebnis bei einer Größenordnung für die direkte CO2-Emission des Kältemittels bei 5-10g CO2/kWh. Diese Zahl ist übrigens direkt vergleichbar mit der CO2-Emission von Öl. Diese liegt bei 324g CO2/kWh (Quelle: GEMIS 2008). Nicht die Einschränkung von F-Gasen sollte also in der öffentlichen Diskussion im Mittelpunkt stehen. Vielmehr müsste man über das Verbot von Ölverbrennung sprechen.
Beispielrechnung:
Vergleich: Neubau, jährlicher Nutzenergiebedarf 9.435kWh/a
Wärmeerzeuger | Heizöl (Brennwert) | Erdgas (Brennwert) | Luft/Wasser- Wärmepumpe (monovalent) |
CO2-Emission [t/a] | 4,2 | 2,95 | 2,14 |
Relation [%] | 100 | 70 | 51 |
direkte Kältemittel- Emission R410A [t/a] | -- | -- | 0,0578 *) |
korrigierte CO2-Emission [t/a] | 4,2 | 2,95 | 2,1978 |
Relation [%] | 100 | 70 | 52 |
*) 1,7 kg Kältemittelfüllmenge
Kältemittelverlust als Annahme aller Wärmepumpen mit R410A: 2% (gemäß Chemikalien-Klimaschutzverordnung)
(anklicken zum Vergrößern)
Umweltverträglichkeit moderner Raumheizungen
(bei einem jährlichen Nutzenergiebedarf von 9500 kWh; Kältemittelemissionen gemäß ChemikalienklimaschutzVerordnung)
www.biv-kaelte.de
www.zvkkw.de