Mit der neuen Energieeinsparverordnung, die voraussichtlich am 1. Mai 2014 in Kraft tritt, steigen die Effizienzanforderungen für Neubauten ab 2016 um 25 Prozent des zulässigen Jahresprimärenergiebedarfs. Der maximal erlaubte Wärmeverlust durch die Gebäudehülle soll sich um durchschnittlich 20 Prozent reduzieren. Für bestehende Gebäude und für die Dämmung von Rohrleitungen bleibt jedoch alles beim Alten. Auch die Anforderungen zur Dämmung von Rohrleitungen wurden ohne wesentliche Änderungen übernommen. Für eine effiziente Reduzierung der Wärmeverluste von Kälteverteilungsleitungen hätten jedoch größere Dämmdicken vorgeschrieben werden müssen. Lesen Sie mehr dazu in der nächsten KK.