Der bis zum Jahr 2030 geplante weitgehende Ausstieg aus der Verwendung von klimaschädlichen fluorhaltigen Kältemitteln bestimmt die europäische Gesetzgebung für die Kälte- und Klimatechnik. Schritt für Schritt wurden bereits in den vergangenen Jahren die Gesetze und Verordnungen für Kälte- und Klimaanlagen im ganzen EU-Raum immer strikter gefasst. Ganz aktuell tritt eine Verschärfung in Kraft, nach der seit dem 1. Januar 2015 viele Anlagen zur Kälteherstellung nicht mehr in der gewohnten Art und Weise gewartet werden dürfen und damit aufwendig umgerüstet oder ausgetauscht werden müssen. Der Umstieg auf Adsorptionskältemaschinen wird damit in vielen Fällen noch interessanter.