Kälteanlagen beeinflussen in Abhängigkeit vom eingesetzten Arbeitsstoff bzw. Arbeitsverfahren die Umwelt. Diese Umwelteinflüsse lassen sich unterteilen in lokale und globale Umwelteinflüsse. Die globalen Umwelteinflüsse sind: der direkte Beitrag zum anthropogenen Treibhauseffekt durch Kältemittelemissionen von Stoffen mit hohem Treibhauspotenzial und der indirekte Beitrag zum anthropogenen Treibhauseffekt durch CO2-Emissionen bei der Energieerzeugung. Insbesondere das häufig zum Erzielen von tiefen Temperaturen eingesetzte R23 zeichnet sich durch ein hohes Treibhauspotenzial von 12400 aus. Auf der anderen Seite sind entsprechende R23-Kälteanlagen verhältnismäßig energieeffizient und R23 ist nicht brennbar (lokale Umwelteinflüsse). Die EU hat deshalb in der neuen EU-F-Gase-Verordnung Kälteanlagen für Produkttemperaturen unter -50 °C vom GWP-Limit ausgenommen. Dazu mehr in der KK 12.