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Verordnungsfluten für die Arbeitssicherheit

Die GMOH will Bauhandwerker aus dem Bürokratie-Dschungel befreien

Meist geht die Sache gut, solange nichts Gravierendes passiert. Kommt es jedoch zu einem Arbeitsunfall und kann der Unternehmer seine Unterweisungs- und Dokumentations-Pflichten nicht lückenlos nachweisen, ist er für den Unfall (mit-)haftbar. In meiner Praxis nehme ich so gut wie gar nicht wahr, dass das Thema irgendwo adäquat behandelt wird, sagt Unternehmensberater Peter Haas. Der gelernte Bauhandwerker und Betriebswirt berät seit 10 Jahren Bauunternehmer. Es ist ja gar nicht mal so, dass die Bauunternehmer unwillig wären, was das Thema Arbeitssicherheit angeht, erklärt er. Die meisten sind einfach überfordert und wissen nicht, wie sie das umsetzen sollen, was der Gesetzgeber von ihnen verlangt.

Mit seiner Gesellschaft für Management und Organisation im Handwerk (GMOH) hat Haas ein Konzept entwickelt, das für Bauunternehmer unabhängig von Art und Größe des Unternehmens geeignet sei und das ihm helfen soll, das Thema Arbeitssicherheit umfassend, einfach und effizient anzugehen. Das System basiert auf 3 Säulen: Zunächst werden die für das Unternehmen relevanten allgemeinen Themen und grundsätzliche Festlegungen erfasst, dokumentiert und hinterlegt. Danach werden alle ausführungsrelevanten Themen also die Gefahren auf den einzelnen Baustellen ermittelt. Schließlich werden in einem dritten Schritt die Mitarbeiter entsprechend eingewiesen, wofür es je nach Unternehmenspraxis unterschiedliche Varianten gibt.

Das Hauptproblem für den Bauhandwerker ist aus Sicht von Haas das effiziente Sichten und Umsetzen der gigantischen Menge an gesetzlichen Informationen und Vorschriften. Kern des Systems sei daher die gezielte und auf den einzelnen Bauhandwerker individuell zugeschnittene Nutzung einer Datenbanklösung, die von einem Luxemburger Unternehmen entwickelt wurde und in ganz Europa zur Verfügung stehe. Die Firma biete eine webbasierte Dienstleistung an, die einen effizienten Umgang mit den komplexen europäischen Vorschriften ermöglicht auch im Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz.

Diese Datenbank nutzen wir für unsere Zwecke. In der Praxis wird das so aussehen, dass der jeweilige Bauhandwerker einen auf sein Unternehmen zugeschnittenen Zugang zu einer webbasierten Datenbank erhält, erklärt Haas. Er selektiert dann per Auswahlmenü die jeweils relevanten Daten. Alle Datenblätter und Formulare werden dann schon mit dem eigenen Firmenlogo ausgegeben.

www.gmoh.de