Springe auf Hauptinhalt Springe auf Hauptmenü Springe auf SiteSearch
Verbesserung der FCKW-Quoten in Deutschland

Vollzugshilfe Kühlgeräte-Recycling nicht ausreichend

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte erstmals Ende 2007 darauf hingewiesen, dass es offensichtlich um das Kühlgeräte-Recycling in Deutschland sehr schlecht bestellt ist. Basierend auf den Daten der Statistischen Landesämter musste für die deutschen Anlagen ein durchschnittlicher FCKW-Rückgewinnungsgrad von weniger als 40% attestiert werden. Im Mai 2008 erneuerte die DUH ihren Vorwurf und konnte nach wie vor nach Vorlage aktualisierter Daten keine Entwarnung geben.

In Folge des sehr großen Medien-Interesses haben Bund- und Länder trotz heftiger Dementis hinsichtlich der angeblich doch nicht so schlechten Situation offensichtlich nun doch umfangreiche Konkretisierungen für den Vollzug vor Ort erarbeitet. Darin sind u.a. auch Hinweise zu einer umfangreichen Berichtspflicht seitens der Betriebe sowie zur Erstellung einer FCKW-Bilanz in den Betrieben enthalten.

Es wird seitens RAL sehr begrüßt, dass die Eigenüberwachung der Betriebe und die Überwachung durch die Behörden insbesondere hinsichtlich der ein- und ausgehenden FCKW-Ströme optimiert werden sollen. Die Aufzeichnung detaillierter Daten bezüglich des Geräte-Inputs wird dabei wesentlicher Bestandteil der Berichtspflicht sein. Ein funktionierendes Monitoring war und ist eine der grundsätzlichen Forderungen die die RAL- Gütegemeinschaft von Beginn an gestellt hat.

Den Vollzugsbehörden und den Recyclern werden in der Vollzugshilfe jedoch keine klaren FCKW-Vergleichswerte an die Hand gegeben, um zu ermitteln, wann eine Bilanz in Ordnung ist und wann nicht. Wenn zwar einerseits ein konsequentes Input- und Output-Monitoring stattfindet, die Ergebnisse des Input/Output-Vergleiches aber andererseits nicht an konkreten FCKW-Rückgewinnungszahlen gemäß dem Stand der Technik gemessen werden können, bleibt das Ziel des Monitorings im Ansatz stecken und damit völlig wirkungslos. Ebenso wichtig wäre die Vorgabe konkreter Maßnahmen (u.U. auch Sanktionen) für den Fall, dass solche Input-Output-Vergleiche keine plausiblen Quoten ergeben. Hier stellt sich sicher auch für den Vollzugsbeamten vor Ort die Frage, was die Konsequenzen sind, wenn als Ergebnis der Prüfung attestiert wird, dass lediglich 50 % der zu erwartenden Mengen FCKW rückgewonnen wurden.

Im Übrigen wurde auf der LAI-Veranstaltung Anfang Mai, auf der die Vollzugshilfe vorgestellt worden war, ein weiterer Schwachpunkt deutlich. Die Vollzugshilfe wird erst dann zu einer verbindlichen Vorgabe an die Recycler, wenn sie in die Genehmigung für den Betrieb implementiert worden ist. Da solche Anlagen-Genehmigungen aber immer erst dann erneuert werden, wenn Anlagen entweder neu gebaut werden oder wesentliche Änderungen vorgenommen werden, ist nicht mit einer schnellen Umsetzung in die Praxis zu rechnen. Zudem haben sich bei der LAI-Veranstaltung anwesende Vertreter von Genehmigungsbehörden skeptisch darüber geäußert, ob es überhaupt rechtlich durchsetzungsfähig sei, Genehmigungsänderungen zu erreichen, die nicht Bestandteil der TA Luft selbst sind. So bleibt also fraglich, ob insbesondere das FCKW-Monitoring und die FCKW-Bilanz überhaupt in eine der bestehenden Genehmigungen überführt werden.

www.ral-online.org