Auch zur Einleitung dieses Berichts muß jährlich wiederkehrend darauf hingewiesen werden, daß der Staat zwar die Rahmenbedingungen im Bereich der Berufsausbildung festlegt und als Verordnung mit Gesetzescharakter festschreibt, es dann aber Schule und Handwerk überläßt, über diese dann getroffenen Rahmenfestlegungen hinausgehende Gestaltungselemente aus eigener Kraft zu entwickeln, um sie dann gemeinsam zu nutzen.
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