Folgende Teile gehören zu dieser Einheitsblattreihe:
Teil 1: Ammoniak-Kälteanlagen
Teil 2: Kälteanlagen mit nicht brennbaren Kältemitteln (Sicherheitsgruppe A1 gemäß
DIN EN 378)
Teil 3: Kälteanlagen mit brennbaren Kältemitteln der Sicherheitsgruppe A3 gemäß
DIN EN 378
Teil 4: Kälteanlagen mit Kohlenstoffdioxid (CO2 R744)
Teil 5: Kälteanlagen mit Kältemitteln geringerer Brennbarkeit (Sicherheitsgruppe A2 gemäß
DIN EN 378)
VDMA 24020-5 behandelt Kältemittel, welche gemäß DIN EN 378-1, Anhang E bezüglich ihrer Brennbarkeit in die Sicherheitsgruppe A2 eingruppiert sind. Das VDMA-Einheitsblatt bezieht sich auf den Betrieb von Kälteanlagen und Wärmepumpen unabhängig vom Zeitpunkt ihrer Inbetriebnahme mit Kältemitteln ohne Ozonabbaupotenzial der Sicherheitsgruppe A2 gemäß DIN EN 378-1. Bei Einsatz weiterer Kältemittel (z.B. Kaskade) gelten die weiteren Teile des VDMA-Einheitsblattes 24020 entsprechend zusätzlich.
Durch die Trennung der rechtlichen Anforderungen in Beschaffenheitsanforderungen und Betriebsanforderungen ergeben sich Schnittstellen. Das VDMA-Einheitsblatt gibt Empfehlungen für einen sicheren Betrieb der Kälteanlagen und beschreibt die Schnittstellen zu den Beschaffenheitsanforderungen. VDMA 24020-5 enthält Anhänge, in denen Auszüge aus den zum Ausgabedatum des Einheitsblattes geltenden Regelwerken wiedergegeben werden. Diese Anhänge dienen als Erläuterung zu den entsprechenden Abschnitten. VDMA 24020-5 kann über den Beuth Verlag, Berlin, bezogen werden. (SI)