VDMA 24020-3 behandelt brennbare Kältemittel, welche gemäß DIN EN 378-1, Anhang E, bezüglich ihrer Brennbarkeit in die Sicherheitsgruppe A3 eingruppiert sind. Das VDMA-Einheitsblatt 24020-3 bezieht sich auf den Betrieb von Kälteanlagen und Wärmepumpen mit brennbaren Kältemitteln der Sicherheitsgruppe A3 gemäß DIN EN 378-1, unabhängig vom Zeitpunkt ihrer Inbetriebnahme. Bei Einsatz weiterer Kältemittel (z.B. Kaskade) gelten die anderen Teile des VDMA-Einheitsblattes 24020 entsprechend zusätzlich.
Durch die Trennung der rechtlichen Anforderungen in Beschaffenheitsanforderungen und Betriebsanforderungen ergeben sich Schnittstellen. Dieses VDMA-Einheitsblatt gibt Empfehlungen für einen sicheren Betrieb der Kälteanlagen und beschreibt die Schnittstellen zu den Beschaffenheitsanforderungen.
Das VDMA-Einheitsblatt enthält Anhänge, in denen Auszüge aus den zum Ausgabedatum des VDMA-Einheitsblattes geltenden Regelwerken wiedergegeben werden. Diese Anhänge dienen als Erläuterung zu den entsprechenden Abschnitten.
Dies sind die Titel der Einheitsblattreihe 24020 Betriebliche Anforderungen an Kälteanlagen, die über den Beuth-Verlag erhältlich sind:
- Teil 1: Ammoniak-Kälteanlagen
- Teil 2: Kälteanlagen mit nicht brennbaren Kältemitteln der Sicherheitsgruppe A1 gemäß
DIN EN 378 - Teil 3: Kälteanlagen mit brennbaren Kältemitteln der Sicherheitsgruppe A3 gemäß
DIN EN 378 - Teil 4: Kälteanlagen mit Kohlenstoffdioxid (CO2 bzw. R744)
- Teil 5: Kälteanlagen mit Kältemitteln geringerer Brennbarkeit (Sicherheitsgruppe A2 gemäß
DIN EN 378), Entwurf (RM)