Gemäß dem aktuellen Verordnungsentwurf erfordern zukünftig auch alle relevanten Arbeiten an unterirdischen Anlagen oder Anlagenteilen mit festen, flüssigen oder gasförmigen wassergefährdenden Stoffen den Fachbetriebsstatus nach WHG - und dies unabhängig von Füllmenge oder Gefährdungsstufe.
Um den WHG-Fachbetriebsstatus zu erlangen und zu erhalten, muss sich der Kältefachbetrieb u.a. einer Überwachung durch eine dafür anerkannte Organisation unterziehen. Zu der alle zwei Jahre stattfindenden Überwachungsprüfung des Kältefachbetriebs gehört dann u.a. eine Dokumentation der Tätigkeiten an den entsprechenden Anlagen. Hierzu führt der Fachbetrieb im Rahmen seiner Pflicht zur Eigenkontrolle beispielsweise ein umfassendes Betriebsbuch. Ein Abschnitt in diesem Betriebsbuch ist der „Anlagen- und Tätigkeitsnachweis“.
VDKF-LEC unterstützt ab sofort die ÜWG-Prüfung zur Fachbetriebseignung nach WHG
Zur Vermeidung unnötiger Doppelarbeiten kann der Fachbetrieb einzelne Sachverhalte alternativ auch über andere betriebseigene Papier- oder EDV-Archive führen. Für die Überwachungsprüfung ist es dann jedoch zwingend erforderlich, dass im ÜWG-Betriebsbuch an entsprechender Stelle das praktizierte Archivierungs- und Nachweisverfahren kurz beschrieben ist und ein Verweis auf das entsprechende Papier-Archiv oder die EDV-Datenbank gesetzt wurde.
In diesem Zusammenhang wurde nun mit VDKF-LEC die Möglichkeit geschaffen, den Abschnitt „Anlagen- und Tätigkeitsverzeichnis“ des Betriebsbuches über das VDKF-LEC-System zu pflegen. Damit dieses in der Prüfung Bestand hat, muss der Kältefachbetrieb neben den Dichtheitsprüfungen im LEC hierzu lediglich auch die ÜWG relevanten Tätigkeiten einpflegen.
VDKF-LEC stellt dann die entsprechenden Reportfunktionen für diesen Abschnitt des Betriebsbuches (z.B. Jahresauszüge) zur Verfügung. (DR)