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VDKF-Mitgliederversammlung 2010

Wieder einmal nicht beschlussfähig

Dennoch sprachen sich zumindest die anwesenden Mitglieder einstimmig für den Letter of Intent (zu Deutsch: Absichtserklärung) zwischen BIV und VDKF aus, den der BIV bereits bei der Delegiertenversammlung am 18. März dieses Jahres angenommen hatte.

Aufgrund der immer wiederkehrenden Situation, dass nicht mehr genügend Mitglieder zu den Versammlungen kommen, um die von der Satzung geforderte Beschlussfähigkeit zu erreichen, kündigte VDKF-Präsident Werner Häcker eine entsprechende Satzungsänderung an. Die Verhinderungssatzung solle eine Gestaltungssatzung werden.

Insgesamt war man sehr um Geschlossenheit und eine aktive Zusammenarbeit sowohl innerhalb als auch außerhalb des Verbands bemüht. Häcker rief die Anwesenden dazu auf, mehr durch entsprechende Rückmeldungen die Verbandsarbeit mit zu gestalten und schlug hinsichtlich der Verbände ÜWG, BIV und VDKF eine engere Zusammenarbeit vor. Der Letter of Intent sei der erste Schritt, um noch mehr gemeinsame Projekte anzustoßen, wie z.B. eine klare Aufgabenteilung der Verbände.

Es besteht also eine nicht ganz unberechtigte Hoffnung, dass insgesamt wieder etwas Ruhe in der Branche einkehrt.

Die nächste Mitgliederversammlung des VDKF findet am 8. April in Hamburg statt. M.S.