Die VDI 6022 besteht seit nahezu zwanzig Jahren und wurde permanent weiterentwickelt. Sie formuliert Hygieneanforderungen an die Planung, Errichtung und den Betrieb von RLT-Anlagen, -Geräten und deren Komponenten. Für die Erstinspektion gibt es eine Hygiene-Ampel, die wie folgt den Zustand der Anlage beschreibt:
- grün: Eine errichtete RLT-Anlage entspricht vollständig der VDI 6022 Blatt 1
- gelb: Eine RLT-Anlage kann trotz Abweichungen von der VDI 6022 Blatt 1 hygienisch sicher betrieben werden, ggf. durch kompensatorische Ersatzmaßnahmen im Betrieb
- rot: Die RLT-Anlage stellt eine gesundheitliche Gefährdung für die Nutzer der versorgten Räume dar.
Bei Folgeinspektionen wird die Anlage umfassend nach einer Checkliste mit definierten Fristen inspiziert. Sie soll, je nach verwendeten Komponenten, alle zwei bzw. drei Jahre erfolgen. Einfache Kontrollen im Laufe eines Jahres helfen, die Hygiene jederzeit sicherzustellen.
Der Betreiber wird seiner Verantwortung nur gerecht, wenn er die in Betrieb befindlichen Anlagen individuell betrachtet. Die VDI-Arbeitsgruppe Hygiene im Fachbereich Technische Gebäudeausrüstung sieht Baumusterprüfungen kritisch. Diese Prüfung von Anlagenteilen, Komponenten und Produkten ersetzt nicht die Inspektion der realisierten Anlage. Denn sie können die notwendige hygienegerechte Installation und den hygienegerechten Betrieb nicht gewährleisten. Auch Zertifizierungsprogramme, wie das von Eurovent aus 2016 sieht der VDI kritisch, da sie nur unzureichend die in Deutschland oft geforderte Konformität mit der VDI 6022 berücksichtigen. (RM)