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VBI begrüßt die Wiedergeburt des Dipl.-Ing.

Keine Zersplitterung von Abschlüssen oder Abkehr vom Bologna-Prozess

Hintergrund für die Gesetzesinitiative ist vor allem die Nachfrage von Studierenden, die verstärkt wieder den akademischen Grad Diplomingenieur verlangten. Im nordöstlichsten Bundesland ist dafür eine vernünftige Lösung gefunden worden. Denn weder an den Ausbildungsinhalten noch an den dem Bologna-Prozess angepassten Strukturen solle etwas verändert oder gar die Internationalisierung von Abschlüssen angetastet werden.

„Mecklenburg-Vorpommerns Akademikerschmieden erhalten nun ihre Handlungsfreiheit zurück: Studierende, die auch die international anerkannte Marke Dipl.-Ing. für ihr eigenes berufliches Fortkommen nutzen wollen, können künftig den Grad Diplomingenieur für ihr Zeugnis beantragen. Das ist eine intelligente Lösung, die auch in anderen Bundesländern Schule machen sollte. Die akademische Abschlussbezeichnung ist zwar ein wichtiges Signal aber letztlich zweitrangig: Bedeutend ist für den VBI, dass die berufliche Qualifikation in Deutschland so hochwertig wie bisher bleibt und wir mehr junge Leute für ein technisches Studium, beispielsweise im Bauingenieurwesen, begeistern können“, so Rollenhagen.

www.vbi.de