In den Plänen werden die einzelstaatlichen Strategien dargelegt, mit denen die Mitgliedstaaten die beschlossenen Energieeinsparungsziele bis 2016 erreichen wollen.
Wenngleich die Aktionspläne auch Anlass zu einer gewissen Zuversicht geben, scheint doch eine Lücke zwischen dem politischen Engagement zugunsten der Energieeffizienz und den Vorschlägen zu klaffen, mit denen diese Herausforderungen gemeistert werden sollen.
Die Pläne sind im Wesentlichen der praktische Ausdruck des Engagements der Mitgliedstaaten zugunsten der Energieeffizienz. Ebenfalls von besonderer Bedeutung ist, dass die Pläne ein Instrument für die Verbreitung vorbildlicher Praktiken unter den Mitgliedstaaten und den verschiedenen Akteuren im Bereich der Energieeffizienz sowie für die Entwicklung von Synergien zwischen den beschlossenen Strategien und Maßnahmen darstellen.
Einige der 17 nationalen Pläne für Energieeffizienz, die von der Kommission begutachtet wurden, legen umfassende Strategien dar, mit denen sich erhebliche Einsparungen verwirklichen lassen sollten. Während die meisten den Ansatz weiter wie gehabt zu verfolgen scheinen, gehen einige darüber hinaus, ohne jedoch klar festzulegen, wie die neuen Maßnahmen aussehen und wie sie umgesetzt werden sollen.
Die Energiedienstleistungsrichtlinie , auf deren Grundlage die Mitgliedstaaten nationale Aktionspläne für Energieeffizienz vorzulegen haben, sollte dazu beitragen, einen Teil des Energieeffizienzpotentials der EU zu erschließen und einen maßgeblichen Beitrag zu Energieversorgungssicherheit, Wettbewerbsfähigkeit und nachhaltiger Entwicklung zu leisten. Diese Richtlinie dürfte dazu führen, dass zahlreiche neue Geschäftsfelder entstehen, unter anderem in den Bereichen neue Energiedienstleistungen, Energieaudit, intelligente Verbrauchsmessung und aussagekräftiger Verbrauchsabrechnung. Außerdem wird eine Reihe von Finanzinstrumenten und Förderregelungen geschaffen, was sowohl Haushalten als auch Unternehmen zugute kommen wird.
Privathaushalte wie auch Unternehmen sollten Förderregelungen einfacher in Anspruch nehmen können (z. B. in Form von Preisnachlässen beim Kauf energiesparender Geräte, für die Gebäudeisolierung oder für die Nachrüstung von Beleuchtungssystemen) und leichter Zugang zu Informationen über Effizienzverbesserungen erhalten. Auch sollten Investitionen in energiesparende Technologien erleichtert werden und Energiedienstleistungen in breiterem Umfang und zu erschwinglicheren Preisen verfügbar werden.
Die Erzielung von Energieeinsparungen und die Verringerung der Energienachfrage wird absolut betrachtet auch die Belastung senken, die von den Zielwerten für erneuerbare Energien ausgeht, zu der sich jeder einzelne Mitgliedstaat gemäß der vorgeschlagenen Richtlinie zu erneuerbaren Energien verpflichten soll. Bei der Umsetzung muss eine Vielzahl von Akteuren im öffentlichen wie im privaten Sektor zusammenarbeiten.
Die Steigerung der Energieeffizienz stellt ein erprobtes und wirtschaftliches Instrument für die Europäische Gemeinschaft dar. Damit lassen sich die Treibhausgasemissionen auf die kostengünstigste Weise senken und ein Beitrag zur Nachhaltigkeit und Versorgungssicherheit leisten. Es werden die wirtschaftliche Entwicklung gefördert, Arbeitsplätze geschaffen und die Energiekosten gesenkt, was zu niedrigeren Energieausgaben für Haushalte wie Unternehmen führt.
Die Bedeutung wirksamer Strategien zur Verbesserung der Energieeffizienz für die integrierte Klima- und Energiepolitik der EU kann gar nicht stark genug betont werden. Auch wenn die Energieeffizienz bereits erheblich gesteigert wurde, bleibt ein großes, bislang ungenutztes Potenzial noch zu erschließen. Ihrerseits wird die Kommission die gegenseitige Unterstützung bei der Umsetzung der Aktionspläne erleichtern und eine Reihe neuer Initiativen einführen, insbesondere in den Bereichen Ökodesign, Gebäude und Kraft-Wärme-Kopplung, die auf eine Stärkung des EU-Rahmens für Energieeffizienz in den verschiedenen Endverbrauchssektoren abzielen.
http://europa.eu , Memo 08/32
Wenngleich die Aktionspläne auch Anlass zu einer gewissen Zuversicht geben, scheint doch eine Lücke zwischen dem politischen Engagement zugunsten der Energieeffizienz und den Vorschlägen zu klaffen, mit denen diese Herausforderungen gemeistert werden sollen.
Die Pläne sind im Wesentlichen der praktische Ausdruck des Engagements der Mitgliedstaaten zugunsten der Energieeffizienz. Ebenfalls von besonderer Bedeutung ist, dass die Pläne ein Instrument für die Verbreitung vorbildlicher Praktiken unter den Mitgliedstaaten und den verschiedenen Akteuren im Bereich der Energieeffizienz sowie für die Entwicklung von Synergien zwischen den beschlossenen Strategien und Maßnahmen darstellen.
Einige der 17 nationalen Pläne für Energieeffizienz, die von der Kommission begutachtet wurden, legen umfassende Strategien dar, mit denen sich erhebliche Einsparungen verwirklichen lassen sollten. Während die meisten den Ansatz weiter wie gehabt zu verfolgen scheinen, gehen einige darüber hinaus, ohne jedoch klar festzulegen, wie die neuen Maßnahmen aussehen und wie sie umgesetzt werden sollen.
Die Energiedienstleistungsrichtlinie , auf deren Grundlage die Mitgliedstaaten nationale Aktionspläne für Energieeffizienz vorzulegen haben, sollte dazu beitragen, einen Teil des Energieeffizienzpotentials der EU zu erschließen und einen maßgeblichen Beitrag zu Energieversorgungssicherheit, Wettbewerbsfähigkeit und nachhaltiger Entwicklung zu leisten. Diese Richtlinie dürfte dazu führen, dass zahlreiche neue Geschäftsfelder entstehen, unter anderem in den Bereichen neue Energiedienstleistungen, Energieaudit, intelligente Verbrauchsmessung und aussagekräftiger Verbrauchsabrechnung. Außerdem wird eine Reihe von Finanzinstrumenten und Förderregelungen geschaffen, was sowohl Haushalten als auch Unternehmen zugute kommen wird.
Privathaushalte wie auch Unternehmen sollten Förderregelungen einfacher in Anspruch nehmen können (z. B. in Form von Preisnachlässen beim Kauf energiesparender Geräte, für die Gebäudeisolierung oder für die Nachrüstung von Beleuchtungssystemen) und leichter Zugang zu Informationen über Effizienzverbesserungen erhalten. Auch sollten Investitionen in energiesparende Technologien erleichtert werden und Energiedienstleistungen in breiterem Umfang und zu erschwinglicheren Preisen verfügbar werden.
Die Erzielung von Energieeinsparungen und die Verringerung der Energienachfrage wird absolut betrachtet auch die Belastung senken, die von den Zielwerten für erneuerbare Energien ausgeht, zu der sich jeder einzelne Mitgliedstaat gemäß der vorgeschlagenen Richtlinie zu erneuerbaren Energien verpflichten soll. Bei der Umsetzung muss eine Vielzahl von Akteuren im öffentlichen wie im privaten Sektor zusammenarbeiten.
Die Steigerung der Energieeffizienz stellt ein erprobtes und wirtschaftliches Instrument für die Europäische Gemeinschaft dar. Damit lassen sich die Treibhausgasemissionen auf die kostengünstigste Weise senken und ein Beitrag zur Nachhaltigkeit und Versorgungssicherheit leisten. Es werden die wirtschaftliche Entwicklung gefördert, Arbeitsplätze geschaffen und die Energiekosten gesenkt, was zu niedrigeren Energieausgaben für Haushalte wie Unternehmen führt.
Die Bedeutung wirksamer Strategien zur Verbesserung der Energieeffizienz für die integrierte Klima- und Energiepolitik der EU kann gar nicht stark genug betont werden. Auch wenn die Energieeffizienz bereits erheblich gesteigert wurde, bleibt ein großes, bislang ungenutztes Potenzial noch zu erschließen. Ihrerseits wird die Kommission die gegenseitige Unterstützung bei der Umsetzung der Aktionspläne erleichtern und eine Reihe neuer Initiativen einführen, insbesondere in den Bereichen Ökodesign, Gebäude und Kraft-Wärme-Kopplung, die auf eine Stärkung des EU-Rahmens für Energieeffizienz in den verschiedenen Endverbrauchssektoren abzielen.
http://europa.eu , Memo 08/32