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UMWELT

Kompromiss bei der Richtlinie für die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden

So schreibt es die Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) vor, zu deren Neufassung EU-Rat und Parlament einen Kompromiss erzielt haben.

Eine Schlüsselrolle spielt dabei der öffentliche Sektor, der bis Ende 2018 nur noch solche energieeffiziente Gebäude besitzen oder mieten und zudem die Umstellung auf „Fast-Null-Energiegebäude“ fördern soll.

Konkret wurde beschlossen, mehr finanzielle Unterstützung auf nationaler und europäischer Ebene zu gewähren. So sind die Mitgliedsstaaten aufgefordert, nationale Aktionspläne zu erstellen zur Erhöhung der Anzahl von (Fast)-Nullenergie-Gebäuden. In diesem Kontext sollten sie eine Liste finanzieller und anderer Anreize für die künftige Umstellung zusammenstellen wie z.B. technische Unterstützung, Fördergelder, Darlehen und zinsgünstige Kredite.

Auch im Renovierungssektor soll die Energieeffizienz stark erhöht werden, soweit technisch und ökonomisch machbar. Hauseigentümer sollen ebenfalls entsprechend motiviert werden, Zähler einsetzen, bestehende Brauchwasser-, Heizungs- und Klimasysteme durch hocheffiziente Alternativen wie Wärmepumpen oder andere erneuerbare Technologien ersetzen.

Ein weiterer Punkt betrifft die Energiezertifikate die grundsätzlich für alle Neubauten sowie neu gekaufte oder neu vermietete Gebäude ausgestellt werden sollen sowie für Gebäude über 500m², die zum öffentlichen Sektor gehören und hohe Besucherzahlen aufweisen. Fünf Jahre nach Inkrafttreten soll die Schwelle auf 250m² gesenkt werden.

Nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt (voraussichtlich Anfang 2010) haben die Mitgliedsstaaten zwei Jahre Zeit, die neuen Vorgaben der Richtlinie in ihre nationale Gesetzgebung einzubinden.

www.buildup.eu