Die Idee des Regelwerks, Energieeffizienz zu fördern, wird von den europäischen Verbänden AREA (Kälteanlagenbauer), EHPA (Wärmepumpen) und EPEE (Kälte- Klimaanlagenhersteller) in einem gemeinsamen Positionspapier unterstützt.
Kritisch äußern sich die Verbände jedoch zu Artikel 10, in dem Mitgliedsstaaten explizit dazu aufgefordert werden, die Entwicklung von KWK für Fernwärme und Kühlung zu fördern. Dies könnte, so die Verbände, eine Hürde für die Entwicklung anderer energieeffizienter Technologien darstellen, darunter auch der Wärmepumpen.
Bislang hatte die EU Kommission darauf geachtet, technologieneutral zu bleiben bei Maßnahmen zur Förderung der Energieeffizienz. Die Richtlinie zur Förderung erneuerbarer Energien ist hierfür das beste Beispiel. Sie listet erneuerbare Technologien darunter auch Wärmepumpen auf, gibt aber keiner der Technologien den Vorzug. Das unterstützt den Gedanken, dass Energieeffizienz nicht nur durch eine bestimmte Technologie gefördert werden kann, sondern durch das Nebeneinander verschiedener Technologien. Genau dieser Grundsatz könnte jedoch durch Artikel 10 der Energieeffizienz Richtlinie gefährdet werden. Mehr dazu in der KK Printausgabe 12/2011.
www.area-eur.be
Kritisch äußern sich die Verbände jedoch zu Artikel 10, in dem Mitgliedsstaaten explizit dazu aufgefordert werden, die Entwicklung von KWK für Fernwärme und Kühlung zu fördern. Dies könnte, so die Verbände, eine Hürde für die Entwicklung anderer energieeffizienter Technologien darstellen, darunter auch der Wärmepumpen.
Bislang hatte die EU Kommission darauf geachtet, technologieneutral zu bleiben bei Maßnahmen zur Förderung der Energieeffizienz. Die Richtlinie zur Förderung erneuerbarer Energien ist hierfür das beste Beispiel. Sie listet erneuerbare Technologien darunter auch Wärmepumpen auf, gibt aber keiner der Technologien den Vorzug. Das unterstützt den Gedanken, dass Energieeffizienz nicht nur durch eine bestimmte Technologie gefördert werden kann, sondern durch das Nebeneinander verschiedener Technologien. Genau dieser Grundsatz könnte jedoch durch Artikel 10 der Energieeffizienz Richtlinie gefährdet werden. Mehr dazu in der KK Printausgabe 12/2011.
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