Das Gesetz, das am 1. Januar 2009 für neu gebaute Gebäude in Kraft trat, ist ein wichtiger Baustein im Klimaschutzprogramm der Bundesregierung. "Nur rund sieben Prozent des deutschen Wärmebedarfs werden heute durch erneuerbare Energie gedeckt. Das wollen wir steigern: Unser Ziel ist, den Anteil erneuerbarer Energien an der Wärmeversorgung bis zum Jahr 2020 auf 14 Prozent zu verdoppeln", so Bundesumweltminister Sigmar Gabriel.
Seit einiger Zeit informiert das Bundesumweltministerium mit großformatigen Werbebannern, mit Anzeigen in überregionalen Tageszeitungen sowie mit Internet-Werbung über das Gesetz und die Wärme aus erneuerbaren Energien. Unter www.waerme-mit-zukunft.de kann sich im Internet jeder mit den gesetzlichen Bestimmungen und den attraktiven Fördermöglichkeiten vertraut machen.
Als Kooperationspartner bietet die Deutsche Energie-Agentur (dena) Hausbesitzern und Fachleuten umfassende Informationen und praktische Tipps rund um den Einsatz erneuerbarer Energien in Gebäuden. Die Verbraucherzentralen sowie der Verband der Privaten Bausparkassen beraten Eigenheimbesitzer bei Fragen zur Umsetzung und zur Finanzierung.
"Entscheidende Bedeutung hat die Förderung im Rahmen des Marktanreizprogramms. Dafür stellen wir mehr Geld zur Verfügung als je zuvor", betonte Gabriel. Allein für das laufende Jahr stellt das Bundesumweltministerium 400 Millionen Euro Fördergelder bereit, um zum Beispiel den Einsatz von Solarthermieanlagen, Pellet-Heizungen oder Wärmepumpen zu fördern. Gabriel: "So helfen wir Hausbesitzern, sich unabhängiger von steigenden Energiepreisen zu machen, schützen das Klima und unterstützen gerade auch das lokale Handwerk".
Der Einstieg in die Wärmeversorgung mit erneuerbaren Energien und ihre Förderung sind gerade jetzt ein wichtiger Impuls für die Konjunktur. Im Jahr 2008 setzte das Bundesumweltministerium Fördermittel in Höhe von 236 Millionen Euro ein und löste damit über 150.000 Investitionen in Technologien zur Produktion von Wärme aus erneuerbaren Energien aus. Das damit verbundene Investitionsvolumen belief sich auf rund 1,6 Milliarden Euro. Gabriel: "Jetzt gilt es, die Chancen zu nutzen, die das neue Wärme-Gesetz bietet."
www.bmu.de
Seit einiger Zeit informiert das Bundesumweltministerium mit großformatigen Werbebannern, mit Anzeigen in überregionalen Tageszeitungen sowie mit Internet-Werbung über das Gesetz und die Wärme aus erneuerbaren Energien. Unter www.waerme-mit-zukunft.de kann sich im Internet jeder mit den gesetzlichen Bestimmungen und den attraktiven Fördermöglichkeiten vertraut machen.
Als Kooperationspartner bietet die Deutsche Energie-Agentur (dena) Hausbesitzern und Fachleuten umfassende Informationen und praktische Tipps rund um den Einsatz erneuerbarer Energien in Gebäuden. Die Verbraucherzentralen sowie der Verband der Privaten Bausparkassen beraten Eigenheimbesitzer bei Fragen zur Umsetzung und zur Finanzierung.
"Entscheidende Bedeutung hat die Förderung im Rahmen des Marktanreizprogramms. Dafür stellen wir mehr Geld zur Verfügung als je zuvor", betonte Gabriel. Allein für das laufende Jahr stellt das Bundesumweltministerium 400 Millionen Euro Fördergelder bereit, um zum Beispiel den Einsatz von Solarthermieanlagen, Pellet-Heizungen oder Wärmepumpen zu fördern. Gabriel: "So helfen wir Hausbesitzern, sich unabhängiger von steigenden Energiepreisen zu machen, schützen das Klima und unterstützen gerade auch das lokale Handwerk".
Der Einstieg in die Wärmeversorgung mit erneuerbaren Energien und ihre Förderung sind gerade jetzt ein wichtiger Impuls für die Konjunktur. Im Jahr 2008 setzte das Bundesumweltministerium Fördermittel in Höhe von 236 Millionen Euro ein und löste damit über 150.000 Investitionen in Technologien zur Produktion von Wärme aus erneuerbaren Energien aus. Das damit verbundene Investitionsvolumen belief sich auf rund 1,6 Milliarden Euro. Gabriel: "Jetzt gilt es, die Chancen zu nutzen, die das neue Wärme-Gesetz bietet."
www.bmu.de