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UMWELT

Anpassung der Energieeffizienzrichtlinie für Gebäude (EPBD)

Der Industrieausschuss fordert außerdem, dass die Mitgliedsstaaten nationale Ziele für bestehende Gebäude setzen. So könnte zum Beispiel ein Mindestprozentsatz von „Zero Energy“ Gebäuden bis 2015 bzw. bis 2020 festgesetzt werden. Bislang sind keine Zielsetzungen dieser Art enthalten.

Wird ein Gebäude oder wichtige Gebäudebestandteile (wie Fenster, Boiler oder Klimaanlagen) renoviert, dann muss die Energieeffizienz bestimmte Mindestanforderungen erfüllen, so die abgeänderte Richtlinie weiter.
Als größere Renovierungsarbeiten gilt z.B., wenn über 25% der Gebäudefläche renoviert werden oder wenn die Renovierungskosten 20% des Gebäudewerts übersteigen.

Der Industrieverband EPEE zu der abgeänderten Richtlinie: “EPEE begrüßt die Änderungen der Richtlinie. Sie setzen ein wichtiges Signal, denn Gebäude machen rund 40% des EU Energieverbrauchs aus.“

Noch festzulegen ist eine in allen Mitgliedsstaaten einheitliche Methode zur Berechnung der Mindestenergieeffizienz von Gebäuden. Termin dafür ist der 31. März 2010.

www.epeeglobal.org
; www.acr-news.com