EPLAN Software & Service habe das Wichtigste der neuen Maschinenrichtlinie in punkto Engineering herausgefiltert. Die Anforderungen und Auswirkungen der Maschinenrichtlinie wurden klar definiert komprimiert, übersichtlich und schnell anwendbar. Ein speziell entwickeltes Trainings- und Beratungskonzept gebe Unternehmen jetzt die notwendige Sicherheit, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden und dass in Sachen Sicherheit und Gewährleistung nichts anbrennt. Gleichzeitig verberge sich in der Umsetzung auch die einmalige Chance, den Engineering-Prozess zu standardisieren und damit langfristig produktiver zu werden.
Spezielle Trainings
Was muss ich als Hersteller von Komponenten oder Teilsystemen wie Schaltschränken beachten? Wie projektiere ich meine Schaltpläne unter mechatronischen Gesichtspunkten nach neuer Norm? Diese und weitere Fragen rund um CE-Kennzeichnung, Konformitätsbewertungsverfahren oder Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen werden in praxisbezogenen Seminaren unmissverständlich geklärt, so EPLAN. Das reiche von der Umsetzung der Maschinenrichtlinie über die normgerechte Projektierung bis hin zur Risikobeurteilung mit der ISO 13849. Auch ein Spezialtraining zum CE-Dokumentations-Bevollmächtigten steht auf dem Programm exakt auf die Bedürfnisse im Engineering zugeschnitten.
Beratung inklusive
Das Studieren von Änderungen ist die eine Sache das Umsetzen die andere. Unternehmen erhalten deshalb auch praktische Hilfestellung vor Ort. EPLAN-Consultants begleiten den Maschinen- und Anlagenhersteller bei der rechts-konformen Umsetzung der neuen Maschinenrichtlinie. Im Check-up werden die steuerungstechnischen Unterlagen analysiert und konkrete Änderungs- und Handlungs-empfehlungen definiert: Tatkräftige Unterstützung für Maschinenbauer, die Anlagen fertig produziert haben und entsprechend der neuen Norm umrüsten müssen. Auch eine Risikoanalyse mit Bewertung der Maschinen und Anlagen auf CE-Konformität hat Lösungsanbieter EPLAN im Angebot.
Wen betrifft die Richtlinie?
Die neue Maschinenrichtlinie tritt am 29.12.2009 in Kraft und wird mit diesem Datum für den gesamten europäischen Raum verpflichtend. Betroffen sind jetzt auch Maschinen- und Anlagenhersteller von Teilsystemen oder Komponenten ebenso Betreiber von Anlagen, die selbst Änderungen vornehmen. Rechtlich werden sie mit dem Maschinenhersteller gleich gesetzt und sind somit für die Einhaltung der Richtlinie verantwortlich. Praktisch ist demnach auch der Käufer von Maschinen- und Anlagen verpflichtet, die CE-Konformität zu gewährleisten.
Fazit:
Mit der praxisnahen Umsetzung der neuen Maschinenrichtlinie erhalten Unternehmen nicht nur exakte Rechtssicherheit durch die konforme Maschinenerstellung und -bewertung. Die geforderte durchgängige Konstruktionssystematik, die von Auftrag über Konstruktion, Projektierung und Inbetriebnahme bis zur Wartung reicht, wird über den gesamten Lebenszyklus der Anlage unterstützt. Als willkommenes Abfallprodukt erzielen Unternehmen einen weiteren Produktivitätsschub durch gut strukturierte, effiziente Engineering-Prozesse.
www.eplan.de
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Was muss ich als Hersteller von Komponenten oder Teilsystemen wie Schaltschränken beachten? Wie projektiere ich meine Schaltpläne unter mechatronischen Gesichtspunkten nach neuer Norm? Diese und weitere Fragen rund um CE-Kennzeichnung, Konformitätsbewertungsverfahren oder Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen werden in praxisbezogenen Seminaren unmissverständlich geklärt, so EPLAN. Das reiche von der Umsetzung der Maschinenrichtlinie über die normgerechte Projektierung bis hin zur Risikobeurteilung mit der ISO 13849. Auch ein Spezialtraining zum CE-Dokumentations-Bevollmächtigten steht auf dem Programm exakt auf die Bedürfnisse im Engineering zugeschnitten.
Beratung inklusive
Das Studieren von Änderungen ist die eine Sache das Umsetzen die andere. Unternehmen erhalten deshalb auch praktische Hilfestellung vor Ort. EPLAN-Consultants begleiten den Maschinen- und Anlagenhersteller bei der rechts-konformen Umsetzung der neuen Maschinenrichtlinie. Im Check-up werden die steuerungstechnischen Unterlagen analysiert und konkrete Änderungs- und Handlungs-empfehlungen definiert: Tatkräftige Unterstützung für Maschinenbauer, die Anlagen fertig produziert haben und entsprechend der neuen Norm umrüsten müssen. Auch eine Risikoanalyse mit Bewertung der Maschinen und Anlagen auf CE-Konformität hat Lösungsanbieter EPLAN im Angebot.
Wen betrifft die Richtlinie?
Die neue Maschinenrichtlinie tritt am 29.12.2009 in Kraft und wird mit diesem Datum für den gesamten europäischen Raum verpflichtend. Betroffen sind jetzt auch Maschinen- und Anlagenhersteller von Teilsystemen oder Komponenten ebenso Betreiber von Anlagen, die selbst Änderungen vornehmen. Rechtlich werden sie mit dem Maschinenhersteller gleich gesetzt und sind somit für die Einhaltung der Richtlinie verantwortlich. Praktisch ist demnach auch der Käufer von Maschinen- und Anlagen verpflichtet, die CE-Konformität zu gewährleisten.
Fazit:
Mit der praxisnahen Umsetzung der neuen Maschinenrichtlinie erhalten Unternehmen nicht nur exakte Rechtssicherheit durch die konforme Maschinenerstellung und -bewertung. Die geforderte durchgängige Konstruktionssystematik, die von Auftrag über Konstruktion, Projektierung und Inbetriebnahme bis zur Wartung reicht, wird über den gesamten Lebenszyklus der Anlage unterstützt. Als willkommenes Abfallprodukt erzielen Unternehmen einen weiteren Produktivitätsschub durch gut strukturierte, effiziente Engineering-Prozesse.
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