In der aktualisierten Fassung des Logbuchs sind alle Änderungen der Anfang des Jahres in Kraft getretenen Verordnung berücksichtigt. Dazu gehört unter anderem auch die Berechnungsmethode für die Dichtheitsprüfung, die künftig in Abhängigkeit des CO2 Äquivalents berechnet wird. Hierfür ist die Kältemittelfüllmenge mit dem GWP-Wert (Global Warming Potenzial) des jeweiligen Kältemittels zu multiplizieren. Deshalb werden beispielsweise im aktuellen Stulz-Logbuch für die verschiedenen Kältemittel explizit die chemische Formel und die CO2-Äquivalenz angegeben.
Alle Berechnungen und getroffene Maßnahmen sind von den Klimafachbetrieben im Anlagen-Logbuch akribisch zu dokumentieren und den zuständigen Behörden jederzeit auf Verlangen vorzuzeigen. Auch der "Deutscher Sachverständigen Rat Kälte Klima Wärmepumpe" (DSR-KKW) verweist immer wieder auf die strikte Einhaltung der bestehenden Vorschriften. Denn bei Verstößen gegen die geltenden Gesetze im Zusammenhang mit Dokumentation, Dichtheitsprüfungen oder der Ausführung von Arbeiten durch nicht entsprechend qualifiziertes Personal oder Firmen drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro, bei Vorsatz sogar bis zu 250.000 Euro.
Mit dem Logbuch sind Klimafachbetriebe bei ihrer Nachweispflicht gegenüber den Behörden auf der sicheren Seite. Dies bestätigt auch Wimar Wysluch, Präsident Deutscher Sachverständiger Rat Kälte Klima Wärmepumpe: „Das Logbuch entspricht den aktuellen Normen und Richtlinien und versetzt somit jeden Monteur in die Lage, auf einfache Art und Weise die Anforderungen der EG-Verordnung umzusetzen.“
Das aktuelle Logbuch können Stulz-Kunden direkt im Online-Service-Portal e-Stulz herunterladen. Alle anderen Interessenten können das Logbuch kostenlos unter hotline@stulz.de anfordern.
(DR)