110 Euro - das ist der steuerfreie Betrag, den man bei einer Firmenweihnachtsfeier für jeden Mitarbeiter ausgeben darf. Liegen die Ausgaben um auch nur einen Cent höher, sind Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag fällig, denn die gesamten Kosten sind vom Arbeitnehmer steuerlich als "geldwerter Vorteil" zu behandeln. Wichtig ist auch: "Der Betrag von 110 Euro gilt pro Arbeitnehmer, nicht pro Person", sagt Steuerberaterin Müller weiter. Der Tipp vom Steuerberater: "Wer die Partner bzw. Ehegatten mit einlädt, sollte pro Einzelperson mit maximal 55 Euro kalkulieren. Die Ausgaben Speisen, Getränke, Geschenke, Saalmiete und Musik lassen sich im Vorfeld meist gut planen", so Müller.
Für die steuerliche Freistellung sind außerdem noch weitere Dinge zu berücksichtigen:
- Zu der Feier müssen alle Mitarbeiter eingeladen werden.
- Es dürfen maximal zwei solcher Feiern pro Jahr gegenüber dem Finanzamt steuerbegünstigt abgerechnet werden.
- Die Veranstaltung muss ganz überwiegend im eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers liegen.
Will der Chef bei der Firmenweihnachtsfeier kleine Geschenke verteilen, so ist zu beachten, dass diese in die 110-Euro-Summe mit hineingerechnet werden müssen. "Ansonsten besteht Steuerpflicht, und dann ist das Präsent nicht mehr ganz so kostenfrei", meint Steffi Müller zum Schluss.