Eine harte Nuß war zu knacken. Sowohl das Äußere des Gebäudes, als auch die Parkanlage durfte nicht verändert werden. Fazit: ein luftgekühlter Verflüssiger mußte in der Erde versenkt und abgedeckt werden. Denn ein wassergekühlter Verflüssiger kam nicht in Frage, da kein Brunnenwasser vorhanden war.
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