Ab 2010 darf laut Verordnung das Kältemittel R22 nicht mehr produziert und in Verkehr gebracht werden. Das Kältemittel zeigte deutliche Schäden für die Ozonschicht. Voraussichtlich werden viele Produzenten bereits im Laufe des Jahres die Herstellung von R22 einstellen. Durch den Ausstieg wird weniger R22 am Markt zur Verfügung stehen. Die weitere Folge wird ein Preisanstieg von R22 sein.
R22-Kälteanlagen dürfen auch nach dem 1.1.2010 weiterhin betrieben werden.
Bei Stilllegung der Anlage muss das R22 entnommen werden. Dieses muss entsorgt oder zuvor aufbereitet und dann dem Handel zum Einsatz wieder zugeführt werden. Gebrauchtes, aufbereitetes R22 kann somit zur Auffüllung von Bestandsanlagen genutzt werden. Es ist aber anzunehmen, dass nicht genügend aufbereitetes R22 vorhanden sein wird und dadurch bei leckenden Kälteanlagen eventuell nicht mehr nachgefüllt werden kann. In diesem Fall muss die Kälteanlage stillgelegt oder auf ein Ersatzkältemittel umgerüstet werden:
Variante 1: Bei der Umrüstung auf das Kältemittel R404a müssen das Kältemaschinenöl und die E-Ventile ausgetauscht werden.
Variante 2: Die Umrüstung auf einen Ersatzstoff, auch „Drop-In“ genannt, scheint auf den ersten Blick sehr einfach. Derzeit werden zwei Kältemittel dafür verwendet: R422a und R422d.
Folgende Beeinträchtigungen der Bestandsanlage können jedoch in der Praxis auftreten:
Fazit
Eine Umrüstung auf R422a oder R422d ist nur sinnvoll, wenn die Bestandsanlage übergangsweise (max. 6 bis 12 Monate bis zur Neuinvestition) betrieben wird. Für Anlagen, die längerfristig weiter betrieben werden, empfiehlt sich R404a. Aufgrund der vielen Erfahrungen zeigt sich, dass die Umstellung positiv verläuft und die Anlagen betriebssicher weiterarbeiten. Nach dem 31.12.2014 darf auch aufbereitetes R22 nicht mehr verwendet werden.
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R22-Kälteanlagen dürfen auch nach dem 1.1.2010 weiterhin betrieben werden.
Bei Stilllegung der Anlage muss das R22 entnommen werden. Dieses muss entsorgt oder zuvor aufbereitet und dann dem Handel zum Einsatz wieder zugeführt werden. Gebrauchtes, aufbereitetes R22 kann somit zur Auffüllung von Bestandsanlagen genutzt werden. Es ist aber anzunehmen, dass nicht genügend aufbereitetes R22 vorhanden sein wird und dadurch bei leckenden Kälteanlagen eventuell nicht mehr nachgefüllt werden kann. In diesem Fall muss die Kälteanlage stillgelegt oder auf ein Ersatzkältemittel umgerüstet werden:
Variante 1: Bei der Umrüstung auf das Kältemittel R404a müssen das Kältemaschinenöl und die E-Ventile ausgetauscht werden.
Variante 2: Die Umrüstung auf einen Ersatzstoff, auch „Drop-In“ genannt, scheint auf den ersten Blick sehr einfach. Derzeit werden zwei Kältemittel dafür verwendet: R422a und R422d.
Folgende Beeinträchtigungen der Bestandsanlage können jedoch in der Praxis auftreten:
- Nach mehreren Monaten wurden Leckagen festgestellt, daher sollten bei der Umrüstung alle leicht zugänglichen Dichtungen ausgetauscht werden.
- Durch die Abtragung von Ölablagerungen kann z.B. die Funktion der Ventile oder die Ölrückführung beeinträchtigt werden. In der Praxis ist ein Wechsel auf ein Esteröl sinnvoll.
- Die Funktion der E-Ventile ist nicht mehr voll gegeben.
- Das Regelverhalten der Anlage wird durch den Temperaturgleit der beiden Kältemittel stark beeinflusst.
Fazit
Eine Umrüstung auf R422a oder R422d ist nur sinnvoll, wenn die Bestandsanlage übergangsweise (max. 6 bis 12 Monate bis zur Neuinvestition) betrieben wird. Für Anlagen, die längerfristig weiter betrieben werden, empfiehlt sich R404a. Aufgrund der vielen Erfahrungen zeigt sich, dass die Umstellung positiv verläuft und die Anlagen betriebssicher weiterarbeiten. Nach dem 31.12.2014 darf auch aufbereitetes R22 nicht mehr verwendet werden.
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