Ein Grundsatz der Rechtsprechung lautet: Jeder muß wissen, was er tut und jeder ist für sich selbst verantwortlich. Darum kann es nur vorteilhaft und kein Fehler sein, wenn man sich auch mit der Rechtsprechung sowie mit den Sitten und Gebräuchen in der Justiz und Anwaltschaft befaßt. Wer rechtzeitig in seinem Leben die Augen und Ohren öffnet, der hat vielleicht einmal genug Erfahrung, wenn er sie dringend benötigt. Der Autor berichtet nachfolgend aus der Praxis, die durch Gespräche mit Juristen und durch viele Fallschilderungen ergänzt und untermauert worden ist.
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